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US-Gericht erteilt Random House E-Book-Abfuhr

12.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Bundesgericht hat den Antrag von Random House Inc. auf eine einstweilige Verfügung gegen die E-Book-Company Rosettabooks zurückgewiesen. Der weltweit größte Verleger von englischsprachiger Literatur hatte das Unternehmen bereits im Februar beschuldigt, illegal elektronische Ausgaben von Random-House-Titeln anzubieten und damit Urheberrechte zu verletzen. Der Verlag rechtfertigte die Klage damit, dass er über die Rechte an den Werken verfüge, unabhängig davon ob diese als Print-, Audio- oder E-Book-Ausgabe veröffentlicht werden. Rosettabooks betonte, dass die Urheberrechte für die Werke nicht bei dem Verlag sondern bei den Autoren lägen, von denen man die Zustimmung für den Verkauf der elektronischen Ausgaben erhalten habe.

Richter Sidney Stein hat in seinem Urteil Random House das Recht auf die alleinige Vervielfältigung der Werke als E-Book abgesprochen. Stein sieht in Form und Konzept der elektronischen Ausgaben wesentliche Unterschiede zu den traditionellen Büchern. Er erwähnte dabei unter anderem die für E-Books typische Textsuchfunktion. Nach Meinung des Richters ist dadurch die herkömmliche "Buchform" nicht gegeben, für deren Veröffentlichung Random House die Rechte hält.

Random House zeigte sich in einer schriftlichen Erklärung enttäuscht über das Urteil und bekräftigte den Standpunkt, dass "ein E-Book auch ein Buch ist". Die Bertelsmann-Tochter will nun den Richterspruch prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.