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US-Gericht eröffnet Verfahren um Hyperlink-Lizenz

08.02.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In New York wird kommende Woche ein Verfahren eröffnet, in dem sich klären soll, ob die englische Telekommunikations-Gesellschaft British Telecom (BT) Lizenzgebühren auf Hyperlinks erheben kann. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben erst im Jahr 2000 entdeckt, bereits 1976 ein Patent auf eine Technologie bekommen zu haben, die die Basis für die heute im Internet gebräuchlichen Verknüpfungen darstellen soll. Kurz darauf verklagte BT den texanischen Internet Service Provider (ISP) Prodigy und 16 weitere ISPs wegen Verletzung dieser Patentrechte auf Zahlung von Gebühren.

Experten bezweifeln allerdings, dass BT Erfolg haben wird. Dazu sei der begriff "Hyperlink" zu allgemein gebräuchlich. Bereits 1968 habe ein Wissenschaftler des Stanford Research Institute (SRI) von Hyperlinks gesprochen, als er die erste Computermaus vorgestellt hatte. Falls BT den Prozess gewinnt, könnten höhere Kosten auf Internet-Nutzer zukommen. Denn dann würden die ISPs anfallende Lizenzkosten an ihre Kunden weiterreichen. (lex)