Topware pocht auf Recht an "D-"

24.10.1997

MÜNCHEN (CW) - Die Mannheimer Topware GmbH hat rund 50 Inhaber von Internet-Domains mit einem "D-" im Namen per Fax mit Unterlassungsklagen überzogen. Das Softwarehaus pocht auf seine Warenzeichen.

Genau 3692 Mark und 80 Pfennig sollen die Betroffenen für die Ausfertigung der Unterlassungserklärung zahlen, die Topware-Anwalt (und Aufsichtsratmitglied) Steinhöfel per Fax verschickt hat. Den Streitwert pro Domain hatte der Rechtsbeistand auf 500000 Mark festgesetzt.

Dirk Hassinger, Vorstandsvorsitzender von Topware, bestätigte grundsätzlich die Abmahnungen. Die Vorwürfe wies er allerdings streng von sich: "Es handelt sich hier um ganz alltägliche Aktionen im Rahmen des Titelschutzes. Wir haben uns insgesamt 172 D-Bindestrich-Titel eintragen lassen, die uns zusammen mit der unterstützenden Werbung eine Stange Geld kosten. Viele andere springen nun einfach auf den "D-Zug" auf und wollen von unserem Bekanntheitsgrad profitieren."

Die betroffenen Domain-Namen seien sämtlich erst nach den Topware-Titeln erfaßt worden und nicht wie diese durch Warenzeichen geschützt. Außerdem seien etwa 30 Firmen bereits zuvor erfolgreich abgemahnt worden.