Bundesverwaltungsgericht

Telekom muss Teilnehmerdaten an Konkurrenz-Auskünfte rausgeben

25.07.2012
Die Deutsche Telekom muss die Daten aus ihren Teilnehmerverzeichnissen an konkurrierende Auskunftsdienste herausgeben.

Diese gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Daten sei mit Europarecht vereinbar, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Damit unterlag die Telekom in einem Streit mit der Bundesnetzagentur, die das Bonner Unternehmen zur Herausgabe der Daten seiner eigenen sowie von Kunden anderer Netzbetreiber aufgefordert hatte.

Aus Sicht der Bundesrichter bleibt der Datenschutz gewahrt, weil jeder Teilnehmer grundsätzlich selbst entscheiden kann, ob er sich in die Verzeichnisse eintragen lässt. (dpa/tc)