Anklageerhebung weiter ungewiss

Telekom-Bespitzelungsopfer kündigen Beschwerden an

10.06.2010
Betroffene in der Telekom-Bespitzelungsaffäre wollen sich einer Einstellung der Ermittlungen widersetzen.

"Das werden wir nicht hinnehmen", sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorstand Lothar Schröder am Donnerstag in Bonn. In den vergangenen Wochen war in der Presse mehrfach berichtet worden, dass die Bonner Staatsanwaltschaft den ehemaligen Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und den Ex- Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel nicht anklagen will. Die Ermittlungen hatte die Behörde kurz vor Ostern abgeschlossen, bislang aber ihre Ergebnisse nicht offiziell mitgeteilt.

Vor gut zwei Jahren war bekannt geworden, dass die Telekom gesetzeswidrig Verbindungsdaten unter anderem von Gewerkschaftern, Journalisten und Managern abgeglichen hatte, um ein Informationsleck im Aufsichtsrat ausfindig zu machen. Der Konzern hatte Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und in den kommenden Monaten intensiv an der Aufarbeitung der Affäre und der Verbesserung des Datenschutzes in dem Unternehmen gearbeitet. Neben der Ernennung des neuen Vorstands für Datenschutz wurde auch ein unabhängiger Datenschutzbeirat bestellt. Dieser legte am Donnerstag einen Zwischenbericht vor.

Schröder, der auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzende der Telekom ist und dem Datenschutzbeirat vorsitzt, rügte weiter, dass die Bespitzelten in der Schnüffel-Affäre auch nach zwei Jahren noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen hätten. Da habe sich eine Menge Wut in ihm aufgestaut. Ein betroffener Journalist berichtete, die Staatsanwaltschaft habe die zugesicherte Akteneinsicht wieder zurückgenommen.

"Die Verletzten sollen die gleichen Informationsrechte haben wie die Angeschuldigten", sagte auch Telekom-Datenschutzvorstand Manfred Balz. Er habe größtes Verständnis dafür, wenn die Betroffenen bei einem solchen Ausgang Beschwerden einreichten. Sollten die Ermittler tatsächlich von einer Anklageerhebung absehen, könnten Balz zufolge die Betroffenen Beschwerde bei Gericht einreichen und gegebenenfalls über ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren Ricke und Zumwinkel doch noch vor den Kadi bringen. (dpa/tc)