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Talkline fordert Strafe für AOL

01.10.1999
Wegen Mißachtung der Einstweiligen Verfügung

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Talkline hat beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Bestrafung von AOL Bertelsmann Online GmbH & Co. KG gestellt, weil der Online-Dienst trotz einstweiliger Verfügung weiterhin mit der Kampagne "Internet zum Festpreis" für seinen neuen Tarif wirbt. Ab heute verlangt AOL für den Internet-Zugang eine feste Grundgebühr von knapp zehn Mark im Monat, jedoch kommen zu diesem Tarif nach wie vor die Telefonkosten hinzu. Talkline versteht unter Festpreis etwas anderes. Bei einer Bestrafung könnte AOL ein Ordnungsgeld von bis zu 500 000 Mark bezahlen müssen, wenn das für die Festpreis-Kampagne zur Verfügung stehende Werbebudget von 200 Millionen Mark als Richtwert angesetzt wird. Ebenso könnte AOL-Geschäftsführer Uwe Heddendorp zu einer Ordnungshaft von zwei Jahren verurteilt werden.