Beide Firmen dürfen nicht, wie geplant, Internet-Zugänge anbieten. Des Weiteren verlangt die Behörde, dass Surfer die auf den Web-Seiten angebotenen kostenpflichtigen Inhalte auch über andere Internet-Anschlüsse konsumieren können. Die Partner hatten ursprünglich vor, Bezahlinhalte exklusiv zu vermarkten. Auf Exklusivität müssen Springer und T-Online auch beim Bezahlsystem verzichten. Hier war das Ansinnen der beiden Unternehmen, ausschließlich über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom die Content-Gebühren einzutreiben. Nun muss das Joint Venture mindestens ein alternatives Abrechnungssystem eines anderen Anbieters zur Verfügung stellen.
Nach den bisherigen Plänen übernimmt T-Online einen 37-Prozent-Anteil an der Online-Firma der Boulevardzeitung. Ob es bei dem ausgehandelten Kaufpreis von 40 Millionen Euro bleibt, nachdem das Kartellamt die exklusiven Vereinbarungen des Geschäftsplans untersagt hat, bezweifeln Beobachter indes stark.
Mögen die Einschnitte für Springer und den in Deutschland marktführenden Internet-Service-Provider T-Online auch hart sein, Kritikern gehen sie nicht weit genug. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), in dem viele Telekom-Konkurrenten vertreten sind, bekundete seine Ablehnung der Fusion. "Wir hätten uns gewünscht, dass das Kartellamt durch Untersagung der Pläne das mögliche Entstehen eines neuen Markt-, Meinungs- und Informationsmonopols im Internet von vornherein abgewendet hätte." Die Marktmacht der Telekom dürfe nicht dazu führen, den Zugang zu Content-Angeboten zu monopolisieren. (fn)