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Stärkerer Jugendschutz bei Computerspielen

28.04.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ab Anfang Mai dürfen in Deutschland nur noch Computerspiele an Jugendliche verkauft werden, die das Kennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft tragen (FSK). Das Siegel der Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie (USK) soll künftig nicht mehr ausreichen. Diese Bestimmung gilt für Computerspiele mit Filmszenen. Die USK-Vertreter hätten nicht geprüft, ob die Computerspiele unter die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes fielen, obwohl die obersten Jugendbehörden und der Verband der Unterhaltungssoftware dies bereits 1997 vereinbart hätten. Dies gab das Jugendministerium in Rheinland-Pfalz bekannt.