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So machen Sie Ihr Unternehmen startklar für NIS-2

03.07.2023
Anzeige  Wer sich jetzt auf NIS-2 vorbereitet, baut nicht nur Ärger mit Behörden vor, sondern ist auch besser vor Cyber-Attacken geschützt. Ein Computerwoche Webast zeigt, was Sie dabei beachten sollten.

Die EU will mit der Verschärfung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, kurz: NIS-2, das Niveau für Cyber-Sicherheit weiter erhöhen. Die neue Richtlinie baut auf der ersten NIS-Richtlinie von 2016 auf und verpflichtet Unternehmen mit so genannter kritischer Infrastruktur zur Einhaltung höherer Sicherheitsstandards. NIS-2 ist im Januar 2023 in Kraft getreten und muss nun bis Oktober 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Angesichts der wenig verbleibenden Zeit und teilweise langer Beschaffungszeiten, ist es ratsam, dass Firmen sich zeitnah mit dem Thema beschäftigen und sich auf die neuen Pflichten vorbereiten.

NIS-2 erweitert nicht nur den Kreis betroffener Unternehmen, sondern auch deren Pflichten maßgeblich. Das heißt umgekehrt jedoch nicht, dass Organisationen außerhalb dieses Kreises aufatmen können: Auch auf sie wird die verschärfte EU-Richtlinie Auswirkungen haben. Wie und in welchem Umfang auch Ihr Unternehmen betroffen ist, erfahren Sie im Computerwoche On-Demand-Webcast in Kooperation mit Suse.

Knut Trepte von Suse erklärt im Webcast, welche IT-Sicherheitsanforderungen Sie künftig erfüllen müssen und warum Ihre Supply Chain durch NIS-2 zum Compliance-Risiko wird. Der Experte zeigt außerdem, welche Einkaufsentscheidungen es Ihnen erleichtern, im Einklang mit der neuen EU-Richtlinie zu agieren. Der Fachjournalist Dr. Thomas Hafen moderiert den Webcast.

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