Jahresbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz

Simitis: Datenschutz konkreter fassen

19.01.1979

WIESBADEN (ee) - Die Gesetzgebung über den Datenschutz in Bund und Ländern ist nach Ansicht des hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Spiros Simitis an einem Punkt angelangt, an dem sie entweder bei den allgemeinen Formulierungen stehenbleibt oder sich zu konkreten Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten entschließt. Als einen ersten Schritt in diese Richtung bezeichnete Simitis die vom Land Hessen im Sommer 1978 beschlossene Änderung des Meldegesetzes, die dem Bürger ein Recht auf Auskunftssperre einräume: Er könne ohne Angaben von Gründen vom Einwohnermeldeamt verlangen, daß über die Daten "Tag der Geburt", "Familienstand" und "Beruf" keine Auskunft erteilt werde.

Nach den Erfahrungen von Simitis. der vor Journalisten seinen siebten Tätigkeitsbericht erläuterte. ist in der Einstellung des Bürgers zum Datenschutz die Phase der Passivität einer Periode der "Beunruhigung" gewichen Das spiegele sich in der Anzahl der Anfragen an ihn als Datenschutzbeauftragten wider, die 1978 mit mehr als 1000 weit über den Zahlen der Vorjahre gelegen habe Simitis setzte sich mit Nachdruck dafür ein, daß wegen der für den Bürger schwer verständlichen Kompetenzverteilung bei der Überwachung des Datenschutzes die Kontrollinstanzen der verschiedenen Bereiche enger zusammenarbeiten müßten, um dem Bürger die gewünschte Auskunft zu geben Kompetenzfragen und Datenschutzburokratie dürften den Datenschutz nicht gefährden Effektiver Datenschutz erfordere aber gleichzeitig auch die aktive Mitarbeit des Bürgers.