Signaturgesetz nicht konkret genug

13.10.2000

MÜNCHEN (CW) - Der Bundesrat hat angeregt, den Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zu erweitern. Es sollten noch zusätzliche Definitionen aufgenommen und einige Punkte genauer gefasst werden. So fordert der Bundesrat eine Klarstellung hinsichtlich der Haftungsregeln der Zertifikatanbieter. Außerdem sei die Vorschrift in Bezug auf Gehilfenhaftung und Verjährung so zu spezifizieren, dass sie klar eine deliktische Haftung zum Gegenstand habe. Ein weiterer Punkt betrifft die Verordnung zur Ausgestaltung der Deckungsvorsorge. Die Ländervertreter monieren, diese müsse unbedingt zeitgleich mit dem überarbeiteten Signaturgesetz in Kraft treten.