Wikileaks-Gründer

Schwedisches Gericht lehnt Einspruch von Assange gegen Haftbefehl ab

11.05.2015
Das höchste schwedische Gericht hat einen Einspruch von Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen einen Haftbefehl aus dem Jahr 2010 abgelehnt.

Der Haftbefehl bleibe bestehen, erklärte das Gericht am Montag in Stockholm. Es gebe ein "großes öffentliches Interesse" daran, den Fall zu untersuchen. Schwedische Staatsanwälte wollen Assange demnächst in der ecuadorianischen Botschaft in London zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an zwei Frauen befragen. Ein Termin für das Verhör steht noch nicht fest.

In der Botschaft hält sich Assange seit fast drei Jahren auf, um einer Auslieferung zu entgehen. Die Staatsanwälte hatten es lange abgelehnt, den Australier dort zu befragen, weil ein Prozess ohnehin in Schweden stattfinden müsse. Zuletzt hatten sie aus Zeitgründen aber zugestimmt. Assanges Anwälte werfen der Anklage vor, den Fall nicht schnell genug bearbeitet zu haben. (dpa/tc)