Gewandelte Aufgabenstellungen sorgen für bessere Arbeitsbedingungen, aber:

RZ-Wartungspersonal bleibt Sorgenkind der Ergonomiker

07.10.1988

Ergonomie in Rechenzentren ist nach wie vor ein vieldiskutiertes Thema. Besonders das Wartungspersonal ist noch immer schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Anderen RZ-Mitarbeitern brachten der Wandel in Aufgabenstellung und Organisation hingegen eine positive Veränderung ihrer Arbeitsplatzumgebung. Ahmet Cakir gibt einen Überblick.

Als die Diskussion über die ergonomische Gestaltung der Bildschirm-Arbeitsplätze aufkam, hielten sich die damals ständig oder häufig im Rechenzentrum tätigen Menschen aus der Diskussion heraus. Unabhängig vom jeweiligen Diskussionsgegenstand, - Licht, Lärm, Klima, Bildschirm - schienen diese Mitarbeiter, im Gegensatz zu den Angehörigen der Fachabteilungen, keine Probleme zu haben. Tatsächlich hatte der Bildschirmeinsatz ein lästiges und lautes Arbeitsmittel - den Fernschreiber - überflüssig gemacht und somit die Arbeitsbedingungen verbessert. So wurde der Bildschirm eher als Anlaß zur Freude begrüßt, statt als eine Last empfunden.

Über die Belastung durch die Arbeitsumwelt, so zum Beispiel über den dauernden Aufenthalt in Räumen, die für äußerst empfindliche Maschinen klimatisiert waren (und noch sind), ist schon in den sechziger Jahren diskutiert worden - freilich ohne befriedigendes Ergebnis. Daß der Geräuschpegel in Rechenzentren eher an Produktionsstätten erinnerte als an Arbeitsstätten für geistige Tätigkeiten, wurde hingenommen. Nach der Arbeitsstättenverordnung hätte man eigentlich jedes Rechenzentrum schließen müssen. Gilt diese Aussage auch heute noch?

Moderne Rechenzentren und ihre etwa zwei bis drei Jahrzehnte alten Vorfahren weisen zwar teilweise verblüffende Ähnlichkeiten auf, es zeigen sich jedoch die Spuren eines grundlegenden Wandels sowohl in der äußeren Gestaltung als auch in der Aufgabenstellung des Rechenzentrums und seiner Organisation. Der Wandel dürfte sich in nächster Zukunft fortsetzen und möglicherweise zu radikalen Änderungen führen. Äußerlich gesehen entwickelte sich das RZ mit zunehmender praktischer Bedeutung für das Unternehmen vom Vorzeigeobjekt im Schaufenster zum Geheimobjekt, das man am liebsten durch dicke Mauern schützen will - und auch muß. Als eine der unliebsamen Folgen davon entstanden beispielsweise Räume ohne Tageslicht.

Da das Schutzbedürfnis der Unternehmen sich nicht nur gegen betriebsfremde Personen richtet, sondern auch gegen mögliche kriminelle Handlungen untreuer Mitarbeiter, wurde der Zugang zum Rechnerraum weitgehend auf das Betriebspersonal, also die Operatoren und das Wartungspersonal, beschränkt. Ergonomische Fragen, die das Rechenzentrum betreffen, sind daher einer getrennten Betrachtung für unterschiedliche Benutzergruppen zu unterziehen:

- Operator,

- Wartungspersonal,

- "Dritte".

Die wesentlichste Änderung ergab sich in dem letzten Jahrzehnt für die letztangeführten sogenannten "Dritten". Dies sind jene Benutzer, die häufig im Rechnerraum oder in seinem Umfeld gearbeitet haben, weil sie schnellen und unmittelbaren Zugang zu den technischen Ressourcen brauchten, die nur dort verfügbar gewesen sind. Diesen Mitarbeitern stehen heute entweder Terminals oder eigene dezentrale Rechner an üblichen Büroarbeitsplätzen zur Verfügung. Ihre Arbeitsumwelt änderte sich somit wesentlich.

Für die Operatoren änderten sich die Arbeitsbedingungen bis heute eher graduell mit zunehmendem Automatisierungsgrad des Rechenzentrums und der Maschinen. Manuelle Bedienung und Steuerung von Arbeitsmitteln (Band- beziehungsweise Plattenwechsel, Trennung von Rechnerausdrucken) sowie Eingriffe zur Fehlerbehebung in Maschinen mit nicht ausreichender Zuverlässigkeit wurden durch technische Fortentwicklung der Maschinen reduziert. So entwickelte sich die Tätigkeit des Operators immer mehr in Richtung "Verwaltung und Überwachung" des Rechnerbetriebs - eine Tendenz, die sich mit Sicherheit fortsetzen wird. Ein Teil der Rechenzentren wird sich zu menschenleeren Maschinenräumen mit Fernüberwachung entwickeln - so wie die Vermittlungsämter des Telefonnetzes. Ein weiterer Teil wird so gut wie keine manuellen Eingriffe mehr benötigen, so daß die Operatoren die Überwachung aus benachbarten Räumen vornehmen können, die eher Schaltwarten gleichen werden.

Für eine Gruppe der Betroffenen wird sich relativ wenig ändern - für das Wartungspersonal. Ihr Arbeitsumfeld bleibt weitgehend der Rechnerraum.

Allgemeingültige Regeln finden zu selten Anwendung

Die Gesamtheit der angeführten Veränderungen ergibt für die im Rechenzentrum tätigen Menschen im wesentlichen die folgenden möglichen Arbeitsumgebungen:

a) normale Büroumgebung für eine Vielzahl von Tätigkeiten (durch sogenannte "Dritte"),

b) Überwachungsraum ähnlich einer Schaltwarte für Operator,

c) Maschinenraum wie bisher für Wartungspersonal und Operator.

Die sinnvolle ergonomische Gestaltung des einzelnen Arbeitsmittels hängt dabei unter anderem davon ab, in welcher dieser Umgebungen es eingesetzt wird, die Gestaltung der Umgebung wiederum von der jeweiligen Tätigkeit.

Die betroffenen Mitarbeiter führen sehr unterschiedliche Tätigkeiten aus, die von reiner Verwaltungsarbeit bis hin zur Systementwicklung reichen können. Sofern es sich um Büroarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten handelt, können die Arbeitsmittel und die Arbeitsumgebung nach den "Sicherheitsregeln für Bildschirm-Arbeitsplätze im Bürobereich" und den DIN-Normen der Reihe 66 234 gestaltet werden. Diese Regelwerke werden in vielen Unternehmen nur in den Fachabteilungen umgesetzt, während in ihren Rechenzentren und deren Umfeld die Gestaltung deutlich ungünstiger liegt. Es besteht hier vermehrter Bedarf nach Umsetzung von allgemein anerkannten Erkenntnissen.

Bedeutsamer noch als die Gestaltung der Arbeitsmittel und der Arbeitsräume dürfte für viele dieser Mitarbeiter aber die Frage der Software-Ergonomie und die damit zusammenhängenden Probleme der Hardware-Ergonomie sein. Beispiel: Wie viele Bildschirme benötigt man, wenn komplexe Masken entwickelt werden sollen? Die Gestaltungsgegenstände gehen hier weit über die Fragen des Arbeitsschutzes hinaus und betreffen auch die Zuverlässigkeit und Effizienz sowohl der eigenen Arbeit als auch die der Nutzer der angebotenen Leistung.

Die zunehmende Automatisierung der Maschinen erlaubt es, die Arbeitsräume der Operatoren vom Maschinenraum physikalisch zu trennen und diese von den unliebsamen Einflüssen wie Lärm, Abwärme oder Luftzug zu befreien. In diesem Fall können Maschinenräume maschinengerecht und Arbeitsräume menschengerecht gestaltet werden. Der besondere Schutz, den heute Rechner und Datenträger benötigen, braucht somit beispielsweise nicht mehr zwingend dazu zu führen, daß die Operatoren ohne Tageslicht arbeiten müssen. Umsetzbare Vorbilder für die Gestaltung der Arbeitsräume, der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel bis hin zur grafischen Gestaltung der Bildschirminformation existieren bereits in der modernen Wartetechnik.

Für das Wartungspersonal aus naheliegenden, für die Operatoren aus diversen Gründen wird der Maschinenraum vielfach als Arbeitsraum erhalten bleiben. Diese Räume weisen nach wie vor drei Problemzonen auf: Klima, Lärm und Beleuchtung.

Das Klimaproblem existiert so lange wie die Rechnerräume selbst und wird erst dann beseitigt werden, wenn man aufhört, Atemluft des Menschen und Kühlluft der Maschinen zu vermischen. Technisch gesehen wäre die notwendige Trennung auch vor 20 Jahren möglich gewesen, ohne daß man damals die Chance genutzt hätte. Ganz im Gegenteil: Man war nicht allzu kritisch in dieser Hinsicht, wenn es darum ging, neue, leistungsstarke Maschinen aufzubauen. So wurde zum Beispiel bei manchen Druckern eine potentielle kanzerogene oder mutagene Substanz (TNF) eingesetzt, ohne daß die Anwender viel Aufhebens davon gemacht hätten. Die Wirkung des Stoffes war schon 1962 bekannt gewesen; eingesetzt wurde er aber auch noch in Maschinen, die in den siebziger Jahren entwickelt wurden. Erst als er im Jahre 1982 als "verdächtig" eingestuft wurde, sah man von seiner weiteren Verwendung ab. Es bestand zwar nie die reale Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung durch TNF, sein Einsatz war trotzdem offensichtlich überflüssig, seine unkritische Hinnahme nicht vertrauenserweckend. Künftig sollte jede neue Maschine vor ihrem Einsatz hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit geprüft werden. Hierzu gehört in erster Linie die Ableitung der Wärme- und Stoffemissionen direkt in die Klimaanlage und nicht über den Arbeitsraum.

Hinsichtlich des Lärmproblems sind erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen, die teilweise auf den Fortfall lauter Arbeitsmittel (Fernschreiber, Kartenstanzer, -beschrifter) und teilweise auf Ersatz durch leise Arbeitsmittel (Laserdrucker anstelle anderer Schnelldrucker, leisen Plattenlaufwerke) zurückzuführen sind. Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für "geistige Tätigkeit", ein Beurteilungspegel von 55 dB (A), kann zwar auch heute noch in Rechnerräumen im allgemeinen nicht eingehalten werden, es ist dort jedoch erheblich leiser geworden. Da die manuellen Eingriffe seltener und vor allem planbarer geworden sind - ein neu angekündigter Laserdrucker ist sogar für eine operatorlose Geisterschicht konzipiert - läßt sich dieser Schallpegel mit Hilfe eines Schallschirmes einhalten, ohne die Arbeit sonst zu beeinträchtigen.

Die Beleuchtung von Rechnerräumen nach den Bedürfnissen der Operatoren und des Wartungspersonals stellt auch heute noch ein anspruchsvolles Problem dar. Dies beruht insbesondere darauf, daß übliche Beleuchtungsanlagen zur Beleuchtung von waagerechten Flächen (Tische) geeignet sind und in Rechnerräumen die Sehobjekte sich häufig in anderen Ebenen, zuweilen auch innerhalb abgeschalteter Bereiche von Gerätehäusern befinden. Sie weisen zudem oft glänzende Flächen auf, die eine Reflexblendung hervorrufen. Die aus visueller Sicht günstigste Lösung hierfür stellt die Indirektbeleuchtung beziehungsweise die Beleuchtung mit Hilfe einer leuchtenden Decke dar.

Ist der Raum aus Sicherheitsgründen ohne Fenster gestaltet, sollte durch eine relativ helle Umgebung einer Ermüdung vorgebeugt werden. In diesem Fall liegt die optimale (mittlere) Leuchtdichte bei zirka 100 cd/m2, was einer Beleuchtungsstärke zwischen 600 bis 750 lx bei mittleren Reflexionsgraden der Raumoberflächen entspricht.

Vollautomatisierung ändert Arbeitsbedingungen

Das Rechenzentrum war eine der ersten Arbeitsstätten, in denen Produktions- und Verwaltungstätigkeiten in einem Konglomerat von Arbeitsvorgängen ausgeübt worden sind. Die zunehmende Automatisierung der zentral angeordneten Maschinen einerseits, die Nutzung dezentraler Maschinen andererseits hat zur Entmischung dieser Tätigkeiten geführt, die jetzt in unterschiedlich gestalteten Arbeitsumgebungen verrichtet werden. Unter dem Zwang, die Leistungen rund um die Uhr anbieten zu müssen, wird zudem der Trend zur Vollautomatisierung verstärkt. Die problematische Arbeitsumgebung, der Rechnerraum, verliert somit zunehmend ihre Bedeutung für eine Vielzahl von Anwendern und Benutzern. Die Ergonomie im Rechenzentrum betrifft dann unterschiedliche Arbeitsumgebungen wie übliche Büroräume und Rechnerwarten für Benutzer und Maschinenhallen für Wartungspersonal. Der letztere Punkt, die ergonomische Gestaltung von Maschinen und Maschinenräumen unter dem Aspekt einer effizienten und zuverlässigen Wartung, ist ein sträflich vernachlässigter Zweig der Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung.