Bayerischer Gerichtshof

Rundfunkgebühr auch für beruflichen Internet-PC

19.05.2009
Auch für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit Internetzugang müssen nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Rundfunkgebühren bezahlt werden.

Die Richter ließen laut Mitteilung allerdings Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Mit seinem Urteil vom Dienstag (Aktenzeichen 7 B 08.2922) bestätigte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach.

Ein Rechtsanwalt hatte die Bezahlung der Gebühren verweigert und gegenüber der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erklärt, in seiner Kanzlei werde ein internetfähiger Computer nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Gegen den Gebührenbescheid der GEZ erhobene Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach blieben erfolglos.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden. (dpa/tc)