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Richter zögert bei Verurteilung eines AOL-Spammers

22.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der ehemalige AOL-Mitarbeiter Jason Smathers wegen des Diebstahls und Verkaufs von 92 Millionen E-Mail-Adressen vor Gericht. Die Adressen hat er an Spammer veräußert, die die Empfänger daraufhin mit Werbe-Müll bombardierten. Der Angeklagte soll dabei etwa 100 000 Dollar eingestrichen haben.

Allerdings hält der Vorsitzende Richter des Manhattan Federal Court, Alvin Hellerstein, es nicht für erwiesen, das Smathers tatsächlich den Tatbestand erfüllt und sich somit gemäß des seit Anfang des Jahres geltenden CAN-SPAM-Gesetzes strafbar gemacht hat. Dieses sieht vor, das Personen, die in Spam-Nachrichten Header-Informationen fälschen oder keine Opt-out-Möglichkeiten einbauen, in den Vereinigten Staaten unter anderem mit bis zu 250 Dollar pro Mail beziehungsweise bis maximal sechs Millionen Dollar bestraft werden können. Der Richter ist sich nicht darüber im Klaren, ob der Beschuldigte tatsächlich Internet-Nutzer direkt in die Irre geführt und damit gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Hellerstein selbst ist Opfer von Spam-Mails gewesen und hat deshalb seinen AOL-Account gekündigt. "Jeder hasst Spam, aber ich muss unabhängig davon überzeugt sein, dass hier eine Straftat vorliegt", begründet der Richter seine Haltung gegenüber dem Staatsanwalt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft drohen Smathers sowie dem Mittelsmann Sean Dunaway, der die E-Mail-Adressen an Spammer veräußerte, bis zu fünf Jahre Haft sowie Geldstrafen. (fn)