Studie von A.T.Kearney

Rendite der Mobilfunker fällt gegen Null

23.06.2009
Den Mobilfunkanbietern in Europa droht mit dem anhaltenden Preisverfall einer Studie zufolge ein drastischer Renditeverfall.

Bis 2011 würde die Marge eines durchschnittlichen Handybetreibers, der heute noch rund 16 Prozent betrage, auf Null sinken, wenn keine Maßnahmen zu Kosteneinsparung ergriffen würden. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Beratungsfirma A.T. Kearney unter 100 Mobilfunkunternehmen in Europa. Nur mit einer gemeinsamen Netznutzung könnten die Rivalen auf dem hart umkämpften Mobilfunkmarkt ihre Gewinnmargen verteidigen, teilte A.T. Kearney am Dienstag in Düsseldorf mit.

Als Folge weiterer Preissenkungen würden sich die Einnahmen für eine Mobilfunkminute 2011 bei 8,8 Cent eingependelt haben. Damit lägen sie laut der Studie gleichauf mit den technischen Erstellungskosten. Ab 2012 müssten ein Anbieter dann theoretisch 7 Prozent pro Gespräch draufzahlen, wenn er bis dahin kein anderweitig tragfähiges Modell zur Kostensenkung erschlossen hat.

Die größten Einspareffekte sieht A.T. Kearney beim Anmieten der Sendeplätze mit einem Sparpotenzial von bis zu 69 Prozent. Das Errichten und die Inbetriebnahme neuer Anlagen werde mit einem Partner um durchschnittlich 31 Prozent billiger. Etwa 15 Prozent der Unternehmen würden sich derzeit schon sehr intensiv mit dem Thema der gemeinsamen Nutzung von Teilen der Netzinfrastruktur befassen. Auch die vier deutschen Mobilfunkbetreiber arbeiten seit längerem an Möglichkeiten, Kosten über Outsourcing der Netztechnik oder über Kooperationen einzusparen.

Eine solche Zusammenarbeit würde sich unter anderem auch deshalb anbieten, weil Netzabdeckung und Sendeleistung in reifen Mobilfunkmärkten laut der Studie inzwischen ein sehr ähnliches Niveau erreicht hätten. Für die Anbieter liege der Reiz von Kooperationen darin, mit angemessenem Aufwand in die vierte Mobilfunkgeneration investieren und damit verbundene Risiken mit anderen teilen zu können.

Derzeit zieht die Bundesnetzagentur einer Kooperation der Betreiber allerdings noch enge Grenzen. So ist zwar ein gemeinsames Vorgehen bei der Auswahl von Antennenstandorten möglich. Aber der Regulierer untersagt aus Wettbewerbsgründen eine Zusammenarbeit bei den aktiven Netzelementen und Basisstationen. (dpa/ajf)