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Renate Künast will Spam den Garaus machen

22.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Bündnis90/Grüne) will im Herbst ein Anti-Spam-Gesetz auf den Weg bringen. Klingt gut, entspricht allerdings weitgehend lediglich einer EU-Richtlinie, die alle EU-Mitglieder ohnehin bis zum Herbst in ihren nationalen Gesetzgebungen erfüllen müssen. Außerdem reicht der Arm der europäischen Gesetzgebung eben nicht über die Grenzen des alten Kontinents hinaus. Betreibern von Servern etwa in den Vereinigten Staaten oder in anderen ausländischen Ländern ist mit der europäischen und gar der nationalen Legislative nicht beizukommen. Auf EU-Ebene ist das Gesetz, das nun auch in den europäischen Staaten vollzogen werden muss, bereits seit September 2001 beschlossene Sache. Ab Oktober 2003 ist die Gesetzgebung zum Datenschutz in der Telekommunikation rechtsverbindlich einzuführen, seit Dezember vergangenen Jahres hätte sie umgesetzt werden müssen.

Die neue Rechtsprechung wird es im Vergleich zur bisherigen erleichtern, auch bei Bagatellschäden strafrechtlich zu würdigendes Verhalten gemäss der Gesetzeslage zu verfolgen und zu bestrafen. Die umzusetzende EU-Richtlinie wird in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb eingearbeitet. Gewinne, die unter Verstoß gegen die Richtlinien erzielt werden, könnten, so Künast gegenüber der "Berliner Zeitung", von dem Spam absendenden Unternehmen eingezogen werden. Allerdings scheint die rot-grüne Regierung nicht bereit zu sein, Verstöße wie Spam-Sendungen als strafrechtlichen Tatbestand zu werten. Sie will es bei der zivilrechtlichen Verfolgung belassen. Außerdem soll der Klageweg nur Mitbewerbern von Spam-Versendern und Interessenverbänden offen stehen. Privatpersonen, die das Internet nutzen und gegebenenfalls mit unerwünschtem elektronischen Müll überschüttet werden, soll nach den Vorstellungen der Regierung die Eingabe von

Rechtsmitteln verschlossen bleiben. Hier hat die Opposition eine ganz andere Einstellung: Sie fordert bei Verstößen gegen die EU-Richtlinie unter anderem auch harte Haftstrafen.

Die Gesetzgebungen auf nationaler und europäischer Ebene haben allerdings einen kleinen Fehler: Sie entfalten ihre Wirkung nur, wenn die Server, von denen aus die inkriminierten Botschaften abgesandt werden, im rechtlichen Einzugsbereich der Rechtsprechung stehen. Spam-Versender aus den USA ficht also beispielsweise nicht an, welche Judikative in Europa Geltung besitzt. (jm)