Regulierungsrat genehmigt Netze fuer Mobilfunker

29.09.1995

BONN (CW) - Der im Zuge der Postreform II neu geschaffene Regulierungsrat hat nun wie erwartet einer Rechtsverordnung zugestimmt, die kuenftig allen lizenzierten Mobilfunk-Betreibern das Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Uebertragungswegen einraeumt. Die Genehmigung bezieht sich allerdings nur auf die (terrestrische) Verbindung der jeweils eigenen Vermittlungsstellen und die Anbindung an das Telefonnetz der Telekom sowie anderer Betreiber im In- und Ausland. Darueber hinaus duerfen die Mobilfunk- Carrier freie Kapazitaeten ihrer Uebertragungswege auch konkurrierenden Anbietern zur Verfuegung stellen.