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Regierung fördert die virtuelle Hauptversammlung

13.02.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Bundesregierung will mit neuen Gesetzen die Online-Teilnahme von Aktionären an Hauptversammlungen regeln. So tritt im Spätsommer 2002 das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) in Kraft. Als Teil der damit geplanten Reform des geltenden Aktien- sowie Bilanzrechts wird es den Unternehmen gestattet, ihre Aktionärsversammlung in Bild und Ton zu übertragen. Bereits am 26 Februar wird der Corporate-Governance-Kodex vorgestellt, eine Sammlung von Vorschriften und Richtlinien für Aktiengesellschaften. Eine Regelung darin besagt, dass der Vorstand einen Vertreter bestellen soll, der für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts sorgt und auch während der Hauptversammlung erreichbar sein muss. Nachdem dies wohl kaum allein per Handy geschehen kann, wird dadurch indirekt die interaktive Teilnahme nicht anwesender Aktionäre via Internet gefordert.

Mit Ton-Art und Registrar-Services existieren bereits Dienstleister, die den Unternehmen die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Allerdings dürften die neben der "physisch" abzuhaltenden Hauptversammlung zusätzlich anfallenden Kosten von mindestens 50 000 Euro insbesondere kleinen und liquiditätsschwachen Neuen-Markt-Firmen ein Dorn im Auge sein. Eine zusätzliche Hürde existiert für Gesellschaften, die keine Namens-, sondern nur Inhaberaktien haben. In diesem Fall weiß nur die Depotbank, wem die Aktien gehören. (mb)