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Rambus erzielt Pyrrhus-Sieg

13.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einen kleinen Teilerfolg in seinem Streit gegen Infineon konnte der Chip-Designer Rambus verbuchen: Ein US-Bezirksgericht bestätigte, dass Rambus bei der DDR-Technologie die Richtlinien des Standardisierungsgremiums JEDEC eingehalten habe. Das war´s dann auch mit den guten Nachrichten für Rambus.

Denn abgeschmettert wurde der Vorwurf, Infineon habe SDRAM-Patente verletzt. Der Richter warf Rambus sogar vor, versucht zu haben, sich die SDRAM-Patente zu erschleichen, indem man dem Standardisierungs-Gremium JEDEC (Joint Electronic Device Engineering Council) beispielsweise nicht rechtzeitig seine Patente rechtzeitig offen gelegt habe. Daher wurde Rambus zur Zahlung von über sieben Millionen Dollar an Infineon verdonnert - als Entschädigung für die entstandenen Gerichtskosten.

Einem Infineon-Anwalt zufolge darf Rambus künftig wegen der DDR-SDRAM-Speicher, die dem JEDEC-Standard entsprechen, keine Ansprüche gegenüber dem Münchner Halbleiter-Konzern mehr geltend machen. Rambus hat gegen das Urteil Berufung angekündigt. Bereits Anfang Mai musste Rambus zwei Niederlagen in seinem Prozess gegen Infineon einstecken (Computerwoche online berichtete).