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Digitale Demokratie

Online-Petitionen - viel Potenzial, kaum genutzt

22.02.2010
130.000 Unterschriften, ein Ziel: Im Sommer 2009 sorgte eine Online-Petition gegen die Sperrung von Internetseiten für Aufruhr.

Wenn der Petitionsausschuss des Bundestages an diesem Montag über die Beschwerde verhandelt, können die Unterzeichner bereits einen Erfolg verbuchen: Keine Partei will mittlerweile noch den Sperr-Paragraphen. Das Zeitalter der digitalen Demokratie bricht damit aber nicht an. Experten sehen in der E-Petition zwar viel Potenzial - genutzt wird dieses aber kaum.

Schon seit Gründung der Bundesrepublik kann sich jeder Bürger mit einer Petition an den Bundestag wenden. Lange ging das jedoch nur per Brief, Postkarte oder Fax und vor allem unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das änderte sich 2005: Die rot-grüne Bundesregierung startete einen Modellversuch mit Online-Petitionen.

Wer ein Anliegen hat, kann sich seitdem über das Internet zu Wort melden - einfach und schnell. Und wer glaubt, dass sein Gesuch von allgemeinem Interesse ist, kann es seitdem auch öffentlich machen und Mitstreiter suchen. Kommen binnen sechs Wochen mindestens 50.000 Unterschriften zusammen, muss der Petitionsausschuss es in einer öffentlichen Sitzung auf die Tagesordnung setzen.

Mehr Teilhabe, mehr Offenheit: Politikwissenschaftler sehen in dem Instrument große Chancen für die Demokratie. "Die Online-Petitionen ersetzen nicht einfach Brief oder Postkarte, sondern ermöglichen eine neue politische Debattenkultur", sagt der Politologe Stephan Bröchler von der Universität Gießen. Aber: "Die Politik hat erst ansatzweise das Potenzial für die Demokratie erkannt."

An den Bürgern liegt es nicht: 600.000 Nutzer haben sich bisher registriert. Von 18.000 Petitionen kamen im vergangenen Jahr 5000 über die Online-Plattform herein - Tendenz steigend. Die Forderungen reichen vom bedingungslosen Grundeinkommen über ein Verbot, Steuersünder-CDs zu kaufen, bis zum Verkaufsstopp für Plastiktüten. Die meisten Vorschläge haben deutlich weniger als 1000 Unterzeichner.

Die Anregungen bearbeitet der Petitionsausschuss in akribischer Fleißarbeit - sieht er sich doch als "Seismografen des Parlaments". Große Außenwirkung erzielen die Abgeordneten damit aber nicht. "Petitionen werden im Petitionsausschuss überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert, nicht aber im Plenum", sagt Ulrich Riehm, der im Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag (TAB) Projektleiter für Online-Petitionen ist. Dass die Gegner des Sperrgesetzes Schlagzeilen machten, lag nicht am Ausschuss, sondern der Verbreitung über den Kurzmeldungsdienst Twitter und Blogs im Internet.

Auch die Diskussionen zu den Anträgen, die sich Bürger in den Foren der Online-Plattform liefern, verhallen weitgehend ungehört, und damit auch manche gute Idee: Jeden Monat gehen laut Ausschuss mehr als 2500 Beiträge ein. "Viele davon sind sehr gut und sehr sachlich", betont ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. Der Ausschuss denke daher über eine computergestützte Auswertung nach.

Ohnehin ist die Hoffnung nur bedingt aufgegangen, mit dem direkten Draht in den Bundestag andere Bevölkerungsgruppen zu erreichen als mit klassischen Petitionen. Zwar nutzen jüngere Bürger laut einer Studie des TAB das Instrument intensiv. Aber: "Frauen und Nicht-Akademiker werden weiterhin nur unterdurchschnittlich erreicht", sagt Riehm. Eine Befragung des Büros ergab, dass rund ein Viertel der Bürger eine Petition lieber persönlich abgeben würde, zum Beispiel in einem Petitionsbüro. Demokratie 1.0 statt 2.0.

Nicht zuletzt hakt es bei der Technik. Kritiker finden die Software altbacken, zudem stürzen die Server bei hoher Last ab. "Wir sind Opfer unseres eigenen Erfolgs", sagt der Sprecher der Verwaltung. Man habe nicht mit so vielen Teilnehmern gerechnet.

Petitionen - Möglichkeit zur Mitsprache

Jeder Bürger darf sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag wenden. Dieses Recht ist im Grundgesetz festgeschrieben. Eine Petition (aus dem Lateinischen; "Gesuch") kann nach Artikel 17 "einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen" vorgebracht werden. Einzelpetitionen können per Brief, Postkarte, Fax oder über ein Online-Formular eingereicht werden.

Wer Bitten und Beschwerden von allgemeinem Interesse hat, schreibt eine öffentliche Petition. Die Übermittlung ist nur über die entsprechende Internetseite des Bundestages möglich. Nach Prüfung wird das Anliegen veröffentlicht. Wird eine Petition innerhalb von drei Wochen von mindestens 50.000 Menschen befürwortet, wird sie im Regelfall im Petitionsausschuss beraten. Der Antragsteller wird eingeladen und hat Rederecht.

Der Ausschuss berät die Petitionen und legt dem Bundestag Sammelübersichten und Beschlussempfehlungen vor. Jährlich befasst er sich mit rund 18.000 Bitten und Beschwerden.

So fällt die Zwischenbilanz durchwachsen aus. "Durch die öffentliche Online-Petition ist die mediale Aufmerksamkeit für das Petitionswesen deutlich größer geworden", verbucht Riehm als Plus. "Wenn man das Instrument ernst nimmt, muss man nicht nur an der Technik arbeiten, sondern auch den Ausschuss stärken", fordert jedoch Experte Bröchler. Immerhin: Die schwarz-gelbe Regierung erklärt im Koalitionsvertrag, sie wolle das Petitionswesen stärken und weiterentwickeln. (dpa/tc)