Paderborner scheinen zu Einigung mit IMN bereit:

Nixdorf duldet auch fremde Peripherie

10.02.1989

HAMM (ujf) - In einem Rechtsstreit, den die Nixdorf AG (NCAG) in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht gegen einen Anbieter von Gebrauchtcomputern führt, zeichnet sich ein Vergleich ab.

Nach heftigen Kontroversen zwischen den beiden Parteien, der NCAG und der ebenfalls in Paderborn ansässigen IMN GmbH, schlug der 4. Senat des OLG Hamm einen Kompromiß vor, der es der Beklagten erlauben würde, Niros zum Zweck der Installation von Fremdgeräten zu nutzen.

Schlechte Karten haben aber IMN-Kunden, die von dieser Firma gebrauchte Rechner einschließlich Betriebssystem bezogen und sich hernach nicht bei der NCAG um eine offizielle Niros-Lizenz bemüht haben. Bei ihnen könnte die NCAG, sofern der Vergleich rechtskräftig wird, künftig die Hand aufhalten. Ob solche Forderungen anfechtbar wären - es gibt Sachverständige, die diese Rechtsauffassung vertreten - hatte das Gericht im Rahmen dieser Verhandlung nicht zu klären (siehe Reportage auf Seite 5).