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Neufassung des Telekommunikationsgesetzes tritt in Kraft

23.02.2007
Das umstrittene neue Telekommunikationsgesetz (TKG) tritt an diesem Samstag in wesentlichen Teilen in Kraft. Am Freitag wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die EU-Kommission hatte die Novelle scharf kritisiert, weil damit das superschnelle VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom begünstigt werde. EU-Telekomkommissarin Viviane Reding hatte mehrfach damit gedroht, ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland einleiten zu wollen.

Mit dem TKG-Gesetz werden auch die Rechte der Verbraucher gestärkt. So gibt es unter anderem schärfere Vorgaben bei Preisansagen für Handygespräche. Die Mobilfunkanbieter haben sechs Monate Zeit, sich auf weitere umfangreiche Änderungen einzustellen, da diese erst zum 1. September gesetzlich vorgeschrieben werden.

Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wies erneut den Vorwurf zurück, es handele sich um eine "Lex Telekom". "Das Gesetz schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der notwendigen Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Der Vorwurf, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, ist unzutreffend", sagte er in Berlin.

Das neue Breitband-Netz des Bonner Konzerns soll für eine gewisse Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur befreit werden. Wettbewerber haben angekündigt, dann ihre Investitionen in diesem Zukunftsmarkt zu drosseln. Die Deutsche Telekom will drei Milliarden Euro in das VDSL-Netz mit Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde stecken. (dpa/tc)