Bund und Bitkom einigen sich

Neuer IT-Systemlieferungsvertrag

22.04.2010
Von Johannes Klostermeier
Die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Einkauf und ein transparentes Vergabeverfahren geschaffen haben nach intensiven Verhandlungen Bund und Bitkom geschaffen. Sie einigten sich auf den neuen „EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von IKT“.

Nach "intensiven Abstimmungen", so die eigene Aussage, haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der "EVB-IT Systemvertrag" anwendbar.

Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des Bitkom, Professor Dr. August-Wilhelm Scheer, sagten, dass mit dem Systemlieferungsvertrag eine Lücke bei der Beschaffung von IT-Systemen geschlossen worden sei und damit die Voraussetzung für einen rechtssicheren Einkauf und ein transparentes Vergabeverfahren geschaffen werde. Beide hoffen sie nun gemeinsam auf eine breite Akzeptanz des EVB-IT-Systemlieferungsvertrages bei öffentlicher Hand und Wirtschaft.

Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe.
Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe.

Die Politik erarbeitet seit vielen Jahren Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen ("Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" - EVB-IT) und stimmt diese mit dem Bitkom ab. Angesichts der Summen, welche die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, komme diesen Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die Vertragsmuster sind für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.

Die neuen Vertragsmuster stellen, so die offizielle Aussage, für die öffentliche Hand und für die Wirtschaft insgesamt eine große Entlastung dar, da es sich um "ausgewogene und praxistaugliche Regelungen" handele.