Zeitarbeit und Werkverträge

Neue Arbeitsmarkt-Gesetze betreffen IT-Freiberufler nicht

26.10.2016
Von 
Hans Königes war bis Dezember 2023 Ressortleiter Jobs & Karriere und damit zuständig für alle Themen rund um Arbeitsmarkt, Jobs, Berufe, Gehälter, Personalmanagement, Recruiting sowie Social Media im Berufsleben.
Freiwillig selbständige, hochqualifizierte Experten – vor allem auch IT-Freelancer – sind nach monatelangen Diskussionen explizit nicht Ziel des neuen Arbeitsmarktgesetzes. Dies erklärt die Koalition in einer aktuellen Bundestags-Drucksache zur Gesetzesnovelle.

Damit bekennt sich die Bundesregierung erstmals zum Beratungs- und Projektgeschäft. "Eine gute Nachricht für die Betroffenen - aber auch für die deutsche Wirtschaft", kommentiert Martin Henssler, der Rechtsprofessor an der Universität zu Köln. Die Politik habe verstanden, dass ein Gesetz auch Marktrealität abbilden müsse.

Selbständige IT-Berater und Softwareentwickler sind nicht betroffen

Hunderttausende Betroffene, darunter IT-Berater, Softwareentwickler und Unternehmensberater, können zufrieden sein. Viele Unternehmen, ob Auftraggeber oder Auftragnehmer, die aufgrund der zuletzt diskutierten Regulierung stark verunsichert waren, erhalten nun die Gewissheit, dass der Einsatz von hochqualifiziertem Fremdpersonal nicht eingeschränkt wird.

"Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates", freut sich Carlos Frischmuth, Sprecher der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW). "Jetzt haben wir endlich schwarz auf weiß: Das Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird keinen Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen", so der ADESW-Sprecher. Frischmuth erwartet jetzt eine deutliche Marktberuhigung. "Viele Unternehmen waren doch recht unsicher ob der gesetzlichen Vorgaben. Umso wichtiger jetzt diese Klarstellung der Politik. Darauf haben wir seit 2013 gewartet."

Carlo Frischmuth, Allianz für selbständige Wissensarbeiter:" Das Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird keinen Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen."
Carlo Frischmuth, Allianz für selbständige Wissensarbeiter:" Das Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird keinen Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen."
Foto: ADESW

Rechtslage soll nicht geändert werden

In der gerade veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064) heißt es: Die derzeitige Rechtslage solle nicht geändert werden, "etwa bei der Beauftragung von Beratungsunternehmen." Und weiter: "Das Gesetz zielt nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung soll dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen ist."

Bundestagsabgeordneter Albert Stegemann (CDU/CSU), Berichterstatter im Ausschuss Arbeit und Soziales, ergänzte: "Das neue Gesetz wird nicht zu einer Einschränkung der modernen Projektwirtschaft und der Expertenarbeit führen. Der nächste Schritt muss sein, Rechtsicherheit für den Einsatz von externen Spezialisten im Digitalzeitalter sowie im Projektgeschäft sicher zu stellen."

Mit der Kampagne "Experten-Arbeit-retten.de" hatte sich die ADESW für dieIT-Freiberufler eingesetzt. "Die Politik bekennt sich zum Digitalzeitalter und dem Projektgeschäft. Das ist eine wichtige Botschaft an die deutsche Wirtschaft und alle Unternehmen, die auf freie Experten nicht verzichten können und wollen", meint Frischmuth zufrieden.

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