DV und Recht/Kommentar

Nachholbedarf

11.01.2002
Alexander Freimark Redakteur CW

Gespräche zwischen Juristen und IT-Profis enden meist, bevor sie richtig begonnen haben. Zu verschieden scheinen beide Disziplinen, zu gering sind die offensichtlichen Überschneidungen. Dabei ist es für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend, dass beide Welten zusammenwachsen. Zwar bemühen sich IT-Verantwortliche in der letzten Zeit redlich, den Sprung in die betriebswirtschaftliche Dimension des Business zu absolvieren. Schließlich geht es um die Prozesshoheit in den Unternehmen. So ist es nur allzu verständlich, dass dabei rechtliche Belange der Datensammlung und -haltung als notwendiges Übel zurückgestellt werden.

Wer allerdings die juristische Dimension seiner IT-Landschaft ausblendet, spielt mit dem Feuer. Sollten - meist unerwartet - rechtliche Probleme auftauchen, sind Vorstände und Geschäftsführer in der Verantwortung. Vor Gericht kann das teuer werden. Zudem droht dem Unternehmen ein Imageverlust, wenn durchsickert, dass mit sensiblen Daten allzu sorglos umgegangen wird. Dies betrifft nicht nur ihre physikalische Sicherheit gegen Angriffe von außen, sondern vielmehr auch interne Versäumnisse - einerseits durch Attacken eigener Mitarbeiter, andererseits schlicht durch Unkenntnis der Rechtslage.

Datenschutz sollte mehr sein als ein Link auf der Homepage, unter dem in knappen Sätzen die rechtlichen Vorschriften wiedergegeben werden. Mit neuen Commerce-Plattformen wie etwa dem Handy steigt der Bedarf nach schlüssigen juristischen Schutzkonzepten zudem weiter an. Was für die Marketiers wie das gelobte Land erscheint - Bewegungsprofile, persönliche Informationen und Kaufgewohnheiten der Kunden lassen sich intelligent verknüpfen -, ist für viele Nutzer ein Orwellscher Alptraum. Angesichts der rasanten Entwicklung des technisch Machbaren haben Gesetzgeber und Unternehmen daher zwangsläufig einen juristischen Nachholbedarf. Die entscheidende Frage ist, wie schnell die Lücke gefüllt wird.