Streit um Rabatt bei Taxi-App

myTaxi: Nächste Entscheidung im Rechtsstreit

19.01.2016
Bis zu 50 Prozent Rabatt für eine Taxifahrt bietet die Daimler-Tochter myTaxi an. Taxizentralen wollen das verbieten. Doch das ist nicht so einfach. Am Dienstag steht eine weitere Entscheidung vor Gericht an.

Dämpfer für die Smartphone-App myTaxi: Das Landgericht Frankfurt hat am Dienstag die 50-Prozent-Rabattaktionen der Daimler-Tochter auf Taxifahrten für unrechtmäßig erklärt. Dem Unternehmen ist es auch nicht gelungen, sich juristisch eine Hintertür offenzuhalten. Das Urteil ist ab sofort vollstreckbar - damit sind weitere Rabattaktionen erst einmal verboten. Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist aber noch lange nicht gesprochen.

Was haben die Taxizentralen gegen die Rabatte?

In Deutschland gelten laut Personenbeförderungsgesetz Festpreise für Taxifahrten. Dadurch sollen die Taxen als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs vor ruinösem Wettbewerb geschützt werden. Diese Vorgabe umging myTaxi bei Werbeaktionen, indem die App ihren Kunden 50 Prozent des Fahrpreises erstattete. Vor allem die Taxi-Zentralen argumentieren, dass sie diese Möglichkeit wegen der gesetzlichen Vorgaben nicht hätten. Den Taxifahrern bliebe also keine Wahl: Sie müssten sich entweder der myTaxi-App anschließen oder auf Kunden verzichten, die den Rabatt haben wollen. Die Zentralen bieten eine eigene Smartphone-App "Taxi Deutschland" an. Bei Bestellungen über myTaxi werden hingegen die Zentralen umgangen und die Fahrten beim Taxifahrer direkt bestellt.

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

Das Landgericht hat darauf gepocht, dass nach dem Personenbeförderungsgesetz die Taxi-Tarife festgeschrieben sind und auch nicht im Nachhinein durch Rückerstattungen abgesenkt werden dürfen. Auch die Internet-Firma myTaxi als Vermittlerin müsse die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes beachten. (Az.: 3-06 O 72/15) Das Oberlandsgericht Stuttgart hatte noch argumentiert, dass myTaxi nicht unter die Regelung falle.

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Das Urteil hat eine starke Signalwirkung. Rabattaktionen auf Taxifahrten sind mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit bis auf weiteres verboten. MyTaxi hat zwar nach eigenen Angaben ohnehin keine weiteren derartigen Werbemaßnahmen geplant. Sollten aber dennoch Rabatte gewährt werden, würde ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Haft fällig. MyTaxi hatte noch vergeblich versucht, die Vollstreckbarkeit bis zum Urteil der nächsten Instanz aufzuschieben. Die Kunden können daher zwar weiter über die App ihre Wagen bestellen, mit Rabatten dürfen sie aber nicht mehr rechnen.

Welche gerichtlichen Entscheidungen gab es bislang?

In Hamburg war der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die bundesweiten Rabatte gescheitert. Das dortige Landgericht stellte sich auf die Seite von myTaxi. Deshalb konnte die Daimler-Tochter weiterhin bundesweit Rabatte gewähren. Auch in Stuttgart kippte das Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung des Landgerichts, das die Rabatte in der Region verboten hatte. In Köln erließ das Oberlandesgericht indes eine einstweilige Verfügung gegen die myTaxi-Rabatte. Das Frankfurter Urteil ist nun die erste Hauptsachenentscheidung in dieser Frage, gegen die Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden kann. MyTaxi prüft das. (dpa/fm)