Mogelei bei der Zeiterfassung

16.10.2008

Selbst wenn ein Beschäftigter angibt, unbewusst falsche Zeiten bei der Arbeitszeiterfassung eingetragen zu haben, kann dies einen Betrugsverdacht hervorrufen und dieser eine fristlose Kündigung rechtfertigen - darauf weisen die Rechtsexperten der Versicherung Arag hin. Die Rechtslage musste kürzlich ein Angestellter zur Kenntnis nehmen, dessen Stundenzettel ein wenig von denen seiner Kollegen abwich. Ein Versehen, so gab er an und klagte gegen die erfolgte Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 7 Ca 6652/07) jedoch schlug sich auf die Seite des Arbeitgebers und bestätigte, dass bereits ein Verdacht auf Betrug ausreiche, um die Entlassung auszusprechen. Der Arbeitgeber hatte mehrfach zu einer genauen Zeitdokumentation aufgefordert und auf Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben hingewiesen. (hk)