Tips zur Anmietung eines Gebrauchtcomputers:

Miete muß keine Vertrauenssache sein

29.08.1980

MÜNCHEN (rs) - Das technologische und finanztechnische Risiko bei der Miete eines gebrauchten Computers kann der Interessent in Grenzen halten. Wenn er einige wesentliche Kriterien beachtet, ist der Unterschied eines Gebraucht-Systems zum Neucomputer klein. Dies meinen jedenfalls Secondhand-Marktkenner, die der COMPUTERWOCHE Rezepte für den Anwender lieferten. Hier die acht wichtigsten Kriterien als Checkliste:

1. Ist der Lebenslauf der Geräte nachvollziehbar? Dazu können Kopien der Rechnungen und Wartungsverträge sowie ähnlicher Unterlagen dienen.

2. Die Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Angabe des Zeitwertes der Maschine ist unter Umständen auch die Ausgabe von vielleicht 500 Mark wert. Vorgehensweise: Vom Vermieter der in Frage kommenden Maschine eine Mietoption für 14 Tage geben lassen - so lange dauert's bis der Sachverständige kommt, dazu die Industrie- und Handelskammer anrufen und einen Sachverständigen aus dem Kammerbereich wählen.

3. Vom Händler eine verbindliche Zusage über den Installationszeitraum einholen. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich auf Formulierungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wie diese zu achten: "Wir bemühen uns stets um genaue Einhaltung der Lieferzeit oder -frist. Unsere Angaben hierüber sind jedoch - auch bei ausdrücklicher Bestätigung - stets unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Verzögerungsschäden wegen verspäteter Lieferung sind deshalb in jedem Fall ausgeschlossen."

Eine verbindliche Wartungszusage für die Mietdauer der Maschine sollte der Händler erteilen. Günstig ist ein Standardwartungsvertrag des Herstellers.

4. Empfehlenswert ist der Abschluß einer Versicherung, sofern dies nicht ohnehin der Vermieter macht, die das sogenannte Allgefahrenrisiko abdeckt. Diese Versicherung tritt ein bei Beschädigung der Anlage, Diebstahl von Teilen oder Brand.

5. Unkalkulierbare Restwertrisiken vermeiden, speziell bei Gebrauchtanlagen. Besondere Vorsicht ist bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 24 Monaten und über 54 Monaten angebracht. Folgender konstruierter Fall soll das Problem erläutern: Eine Firma verkauft eine Anlage zum Buchwert. Wenn sich der Mietertrag mit dem Wert der Anlage deckt und Sie unter 24 oder über 54 Monaten gemietet haben (dies entspricht 40 beziehungsweise 90 Prozent der normalen Nutzungsdauer), kann das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung der Vermietungsfirma den Mieter als wirtschaftlichen Eigentümer der Anlage einsetzen. Das bedeutet, daß er die Anlage aktivieren oder die Abschreibung für Anlagen in Anspruch nehmen muß. Um das zu vermeiden, sollte eine Anlage nur dort gemietet werden, wo neben der fachlichen auch eine finanztechnische Beratung geboten wird.

6. Die Miethöhe mit den Kreditkonditionen der Hausbank vergleichen. Eventuell Konkurrenzangebote von anderen Banken einholen.

7. Standardprodukte mieten, die möglichst noch in Serie sind und dies auch in absehbarer Zeit bleiben.

8. Wie unterstützt der Dienstleistungsmarkt die Hardware? Kann für den Rechner problemlos Software besorgt werden, falls sich der Anwender einmal nicht selbst helfen kann?

Orientiert der Kunde sich weitgehend an diesen Punkten, dann wird der Unterschied des gebrauchten Systems zu einem fabrikneuen, so prophezeien Experten des Gebrauchtmarktes, vernachlässigbar sein. Außer im Preis natürlich.

Kritisch dürfte Punkt zwei (Expertise) zu handhaben sein. Nicht immer wird der Vermieter hier zustimmen denn schließlich kann man so seine Kalkulation einsehen. Welcher Händler hat das schon gern? Geht man allerdings davon aus, daß ein derartiges Mietgeschäft für beide Partner interessant ist, könnten die Expertise-Chancen nicht schlecht stehen.