Microsoft gegen deutschen Porno-Spammer erfolgreich

31.10.2006
Von Dorothea Friedrich
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem von Microsoft angestrengten Verfahren einen in Schleswig-Holstein ansässigen Spammer verurteilt.

Das OLG Karlsruhe hielt den Beschuldigten für eine Vielzahl von Spam-Aktionen verantwortlich und hat diesen wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Es folgte damit einem Urteil des Landgerichts Mannheim. Laut einer Microsoft-Mittelung wurde damit bestätigt, dass die Verwendung falscher Domains in den Absenderadressen von E-Mails eine Markenverletzung darstellt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Spammer aus Schleswig-Holstein hatte über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr in etlichen Spam-Aktionen vorwiegend für die von ihm betriebenen Sex-Seiten Werbung gemacht. Bei einem Teil seiner Spam-E-Mails verwendete er zudem gefälschte E-Mail-Adressen des Microsoft Maildienstes "Hotmail" als vermeintliche Absenderadresse. Der Spammer bestritt bis zum Schluss jegliche Verantwortlichkeit für die Spam-E-Mails.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Spammer für die Spam-E-Mails verantwortlich ist. Er darf künftig bei Spam-Aktionen keine gefälschten Hotmail-Adressen mehr verwenden, sonst droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro Das Gericht hatte zudem festgestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung Hotmail als gefälschte Absenderadresse eine Markenverletzung darstellt.

Weiterhin muss der Spammer aufgrund des Urteils Microsoft über seine Spamaktivitäten detailliert Auskunft geben. Das Gericht hat ebenfalls entschieden, dass der Spammer nicht nur für die Verwendung der gefälschten Hotmail-E-Mail-Adressen schadensersatzpflichtig ist, sondern es hat auch betont, dass der Spammer ebenso für die Versendung von Spam-E-Mails an die Nutzer des Maildienstes Hotmail aufzukommen hat.

Microsoft geht davon aus, dass die Entscheidung des OLG Karlsruhe für die Bekämpfung von Spammern in Deutschland von großer Bedeutung sein könnte Da es hierzulande bisher kein Anti-Spam-Gesetz gibt, mussten entsprechende Klagen bislang auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützt werden, ohne dass die Spammer strafrechtliche Folgen oder aber hohe Schadensersatzsummen zu befürchten hatten.