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Mannesmann-Prozess: Freispruch für Ackermann und Esser?

01.04.2004

Zwei Monate nach Beginn der Verhandlungen im Fall Mannesmann deutet sich an, dass die sechs angeklagten Topmanager, darunter der Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, vermutlich ungeschoren davon kommen. In einer Zwischenbilanz kam Richterin Brigitte Kopenhöfer laut Presseberichten zu dem Schluss, dass die Angeklagten keine Straftaten begangen hätten. Zwar seien die millionenschweren Prämien für die Manager wahrscheinlich aktienrechtlich unzulässig gewesen, dies müsse jedoch zivilrechtlich geklärt werden. Der strafrechtlich relevante Vorwurf der Untreue sei den Angeklagten jedoch nicht nachzuweisen.

Seit Ende Januar wird vor dem Düsseldorfer Landgericht untersucht, ob Esser und fünf weitere Manager und Aufsichtsräte der Mannesmann AG im Februar 2000 insgesamt 111,5 Millionen Mark (57 Millionen Euro) veruntreut haben. Abfindungen und Boni in dieser Höhe flossen nach der Übernahme durch Vodafone an Vorstände und Pensionäre des deutschen Konzerns. Aus Sicht der Anklage handelte es sich dabei um Untreue in einem besonders schweren Fall sowie um Beihilfe zu diesem Delikt. Die Zahlungen seien unnötig gewesen, da sie lediglich das Ziel hatten, die Empfänger zu bereichern. Von Ackermann, Esser und ihren Verteidigern wurden Abfindungen in dieser Höhe als angemessen und international üblich bezeichnet.

Richterin Köppenhöfer erklärte, wenngleich die Prämienzahlungen nicht im Unternehmensinteresse von Mannesmann gelegen hätten, lasse sie die Devise "Im Zweifel für den Angeklagten" gelten. Lediglich der ehemalige Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk habe eine gravierende Pflichtverletzung begangen, da er die Prämienzahlung von neun Millionen Mark selbst gefordert und ihr dann im Aufsichtsrat zugestimmt hatte. Die Auszahlung war zunächst gestoppt worden, später wurde Funks Prämie dann auf sechs Millionen Mark reduziert. Die Angeklagten hätten aber auch hier schuldlos gehandelt, so Köppenhöfer, da sie zuvor Rat von Juristen eingeholt hätten. Von diesen seien die Auszahlungen als unbedenklich erklärt worden.

Beobachter des Prozesses bemängeln indes, dass die Anklagevertreter am eigentlichen Thema - der Höhe der Prämien und der Art der Bewilligung - vorbeigeschossen seien. So versuchten die Kläger in den ersten Prozesstagen immer wieder, die Käuflichkeit Essers nachzuweisen, obwohl dieser Punkt gar nicht mehr zugelassen war. Kritisiert wurde zudem, dass die Anklage sich zu sehr in Details verstrickt habe. Die Staatsanwaltschaft kündigte nun an, weitere Beweisanträge zu stellen. (mb)