IT-Firmen und der nicht immer einfache Abschied von der GmbH

Kleine AG: Feuertaufe vor dem großen Börsengang

23.12.1998
Von Andrea Goder* MÜNCHEN - Die Unternehmensform der kleinen AG wird in Deutschland immer beliebter. Dies gilt insbesondere für Newcomer, aber auch für etablierte mittelständische IT-Firmen, die stark expandieren wollen und deshalb den Börsengang ins Kalkül ziehen. Die Änderung der Rechtsform erfordert jedoch Geduld und viele kleine Schritte - und setzt bei den Firmenchefs ein Umdenken voraus.

Seit dem Start des Neuen Marktes im März 1997 ist die kleine AG bei IT-Firmen mit hohem Kapitalbedarf offenkundig der große Renner - von politischer Seite durchaus gewollt. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen hatte der Gesetzgeber vor Augen, als er 1994 im Rahmen der Deregulierung des Aktienrechts die "kleine Aktiengesellschaft" ins Leben rief. Eine AG im vorbörslichen Stadium gewissermaßen - ein Konstrukt, das es jedoch als Gesellschaftsform strenggenommen auch jetzt noch nicht gibt. "Die Bezeichnung kleine Aktiengesellschaft taucht lediglich als Erklärung im Gesetzestext auf", betont der Münchner Rechtsanwalt Hansjörg Staehle. Ziel besagter Gesetzesänderung war es jedenfalls, mittelständischen Firmen bis hinunter zu den sogenannten "Small Caps" die Eigenkapitalbeschaffung via Börsengang zu erleichtern. Um allerdings in den Genuß der erhofften millionenschweren Emissionserlöse zu kommen, müssen die Unternehmen zunächst als AG im Handelsregister eingetragen sein. Eine vielfach große (formale) Hürde für die Börsenkandidaten in spe, die in ihrer überwiegenden Mehrheit in der Rechtsform einer GmbH existieren. Doch davon später mehr.

Bei der Neugründung vor zwei Jahren gleich als kleine AG zu starten, stand trotzdem für Uwe Hinderer, Mitbegründer der Vision Lab AG, außer Frage. Die Münchner Newcomer haben sich auf eine auf den ersten Blick kaum spektakulär anmutende Dienstleistung spezialisiert:

Sie sind Betreiber eines weltweiten Netzes von Fax-Servern, die via Internet verbunden sind. Doch das Ganze rechnet sich für sie als Anbieter und vor allem natürlich für ihre Kunden. Hinderer wollte die Vorteile einer AG-Rechtsform von Anfang an konsequent nutzen: "Eines der wichtigsten Entscheidungskriterien war für uns die leichtere Kapitalbeschaffung."

Unternehmensgründer im IT-Sektor wie Hinderer denken dabei natürlich vor allem an Risikokapital - Geld, das in die Company gepumpt wird, um überdurchschnittliches Wachstum zu erzeugen und sich eine "Marktperspektive" zu eröffnen, von der sich die künftigen Anleger beim Going Public beeindrucken lassen. Denn noch immer gilt: Startups in der IT-Branche, Softwarefirmen noch dazu, werden von herkömmlichen Geschäftsbanken nicht selten als kreditunwürdige Bittsteller behandelt. Daß deshalb die kleine AG die ideale Unternehmensform für Firmen ist, die Kurs in Richtung Börse nehmen, hat auch Heino Büchner erfahren. 1983 gründete er in Hamburg die Gauss Software GmbH; 14 Jahre später wurde das neuerdings auf Intranet- und Internet-Lösungen spezialisierte Softwarehaus in eine AG umgewandelt - mit Erfolg: "Die Umfirmierung in eine AG erhöht die Attraktivität gegenüber Risikokapitalgebern."

Doch bevor mit etwaigem Wagniskapital in Sachen Markteroberung die Post abgeht, wird auch bei der nicht börsennotierten kleinen AG, deren Aktionärskreis somit überschaubar ist, die Finanzierung des Unternehmens neben eventuellen Gewinnen durch den Verkauf von Aktien bestritten. Bei der Vergabe von Papieren kommen in der Regel Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen und gegebenfalls private Investoren zum Zuge. Vielen GmbH-Geschäftsführern fällt jedoch die Vorstellung, sich von Anteilen am eigenen Unternehmen zu trennen, alles andere als leicht. Insbesondere dann, wenn sie die Firma von der ersten Stunde an aufgebaut haben.

"Die Trennung von Kapital und Management ist aber das A und O bei einer AG", unterstreicht Rechtsexperte Staehle. Zudem seien die Ängste vieler GmbH-Gründer, das Zepter aus der Hand geben zu müssen, unbegründet. Im Gegenteil: Der Vorstand einer AG ist weitgehend autonom - haftet dafür aber auch uneingeschränkt. "Weder der Aufsichtsrat noch die Hauptversammlung sind weisungsbefugt", unterstreicht Staehle. Anderen Spielregeln unterliegt die GmbH: Hier ist der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschafterversammlung weisungsgebunden.

Andererseits sind GmbHs weitaus flexibler strukturiert als AGs, die sich aus den Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung zusammensetzen. Eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, in den meisten Fällen zum Schutz der Anleger, blähen die Unternehmensorganisation auf. Laut Staehle gibt es aber vor allem bei der Anteilsübertragung viele Argumente, die trotzdem für eine AG sprechen. Während der Mindestwert eines zu übertragenden GmbH-Anteils bei 500 Mark liegen muß, läßt die kleine AG eine Stückelung in jeweils fünf Mark (oder einen Euro) zu. Außerdem können AG-Anteile ohne großen bürokratischen Aufwand übertragen werden; GmbH-Anteile hingegen nur auf notariellem Wege.

Dennoch scheuen viele Firmenlenker vor dem Schritt zurück, Personen von außen mit ins Boot zu nehmen - vor allem, was die Besetzung des Aufsichtsrates angeht. Dabei sollte, wie Fachleute immer wieder erklären, die Einbindung von "strategischem Know-how" durch die einzelnen Mitglieder des Kontrollgremiums als Chance gesehen werden. Clevere Vorstandschefs und AG-Gründer stellen sich deshalb ihre Aufsichtsratsriege - deren Mitgliederzahl im übrigen immer durch drei teilbar sein muß - nicht nur nach persönlichen Motiven, sondern auch unter dem Gesichtspunkt von (zusätzlichen) Fähigkeiten und Kenntnissen zusammen.

Die kleine AG kann gegenüber der GmbH noch weitere Stärken ausspielen. "Der Imagegewinn zahlt sich in jedem Fall aus", ist Vision-Lab-Chef Hinderer überzeugt. Was sich zum Beispiel bei der für Newcomer oft schwierigen Akquisition von Kunden positiv bemerkbar macht. Daneben ist man als Arbeitgeber attraktiver; die Mitarbeiter indentifizieren sich erfahrungsgemäß stärker mit einer AG als mit einer GmbH. Was natürlich viel mit dem differenziert zu betrachtenden Thema Mitarbeiterbeteiligung zusammenhängt. Einerseits scheint sich das "Stock-Option"-Modell erst allmählich im Bewußtsein deutscher Mittelständler zu verankern - vom vielzitierten Vorbild des kalifornischen Silicon Valley also (noch) keine Spur. Andererseits bremst, wie Kenner der Szene immer wieder beklagen, der Fiskus so manches Vorhaben, weil der spätere Verkauf von Unternehmensanteilen durch Mitarbeiter voll der Einkommensteuer unterliegt.

Was spricht außer der komplizierteren Firmenstruktur gegen die AG? Zunächst ist die Mindestkapitalhöhe einer AG mit 100 000 Mark doppelt so hoch als wie bei der GmbH. Darüber hinaus gibt es den Wechsel der Unternehmensform nicht zum Nulltarif. Rund 30000 Mark mußte Gauss Software für die reine Umwandlung auf den Tisch legen, etwa für Wirtschaftsprüferhonorare und sonstige Gebühren. Hinzu kamen indirekte Folgekosten in Höhe von 70000 Mark für Änderungen der Kundeninformationen, Drucksachen, Ummeldungen und vieles mehr. Die laufenden Kosten pro Jahr für die Institution Aufsichtsrat beziffert Firmenchef Büchner auf 50 000 Mark.

Günstiger fährt, wer seine Company gleich als AG gründet. Auf 9000 Mark belief sich den Angaben zufolge bei Vision Lab der Aufwand. Je nach Kapitalausstattung und Komplexität des Unternehmens können jedoch die Kosten für den Schritt zur AG erheblich differieren. Rechtsanwalt Staehle nennt eine Faustregel: "Bei einem Gesellschaftskapital von rund 500000 Mark ist für die rechtliche und steuerliche Beratung von einem Aufwand zwischen 20000 und 30000 Mark auszugehen." Daneben sollte man genügend Zeit für die AG-Umwandlung einplanen. "Die Satzung war an einem Abend zu Papier gebracht. Auch die weiteren Gründungsformalitäten waren innerhalb einer Woche erledigt", erinnert sich Vision-Lab-Chef Hinderer. Die Eintragung ins Handelsregister ließ dann jedoch bei den Münchnern ein halbes Jahr auf sich warten. Der Regelfall, wie man leider weiß. Der günstigste Fall von sechs Wochen ist hingegen nur selten die Realität in puncto Schnelligkeit deutscher Amtsstuben. Doch davon dürf(t)en sich Unternehmen, die an der Börse dickes Kapital für schnelles Wachstum wittern, nicht abschrecken lassen.

Weiter AG-Wesensmerkmale

- die Einberufung der Hauptversammlung ist einfacher (keine Bekanntmachung im Bundesanzeiger und den Gesellschaftsblättern erforderlich);

- bei Erscheinen aller Aktionäre kann die Hauptversammlung einstimmig Beschlüsse fassen (ohne Einhaltung von Einberufungsvorschriften etc.);

- die Beschlußfassung durch die Hauptversammlung bedarf keiner notariellen Protokollierung (Ausnahme: Satzungsänderungen)

- größere Freiheiten bei der Verwendung des Jahresüberschusses (mehr oder weniger als 50 Prozent können anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden)

Quelle: Michael Wiehl, Kanzlei Dr. Bernd Rödl & Partner, Nürnberg. Präsentiert auf einer Veranstaltung zum Thema "AG-Umwandlung" der Nürnberger NAA Infokom GmbH.

Vorteile der kleinen AG

- Bankenunabhängige Eigenkapitalfinanzierung durch Verkauf von Unternehmensanteilen;

- einfacherer Zugang zu Risikokapital;

- formale Voraussetzung zum Börsengang;

- mehr Know-how im Falle einer entsprechenden Besetzung des Aufsichtsrates;

- Motivation der Mitarbeiter durch Beteiligungsmodelle;

- besseres Image;

- leichtere Personal- und Kundenakquisition.

*Andreas Goder ist freier Journalist in München.