Web

Kein Delisting mehr für Prout?

26.10.2001
0

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der am Neuen Markt notierte Output-Management-Spezialist Prout AG ist nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt dauerhaft von den Delisting-Regeln des Wachstumsmarkts ausgenommen. Die Deutsche Börse, für die der Entscheid eine deutliche Schlappe bedeuten würde, hat die Angelegenheit bislang nicht kommentiert, weil ihr die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Allerdings kann die Börse gegen den Beschluss Einspruch erheben. Für diesen Fall erwartet Prout ein Hauptverfahren. Vorstand Günter Laukhardt äußerte sich gegenüber der "Financial Times Deutschland" dennoch zunächst erleichtert und erklärte, es sei für seine Company sehr wichtig, aus dem Kreis der möglichen Delisting-Kandidaten herausgenommen zu sein.

Weitere Informationen zum Thema Delisting finden Sie in der Rubrik "Unternehmen + Märkte".