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Kartellbehörde will Kooperation von ZDF und T-Online prüfen

07.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das deutsche Kartellamt in Bonn will die gemeinsamen Internet-Aktivitäten von ZDF und T-Online unter die Lupe nehmen. Die Behörde bestätigte gegenüber dem "Handelsblatt", sie werde den Lizenzvertrag für das im August gestartete Internet-Portal www.heute.t-online.de prüfen. Dabei handle es sich aber um einen routinemäßigen Vorgang, bislang gibt es keine Hinweise auf kartellrechtliche Probleme, betonte die Wettbewerbsaufsicht. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) sieht dagegen den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Internet-Aktivitäten weit überschritten und kündigt eine Beschwerde in Brüssel an. Vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) droht sogar eine Verfassungsklage, sollte das ZDF die Kooperation

mit T-Online nicht zurückfahren. Nach Ansicht der Vereinigung sind sämtliche Engagements, die über eine Begleitung der TV-Programme hinausgehen, rechtswidrig. Außerdem stellt der Verband in Frage, ob das Sponsoring eines öffentlich-rechtlichen Senders durch einen Internet-Provider legal ist (Computerwoche online berichtete).

Die Bonner Kartellbehörde wird ebenfalls die Kooperation der Telekom-Tochter mit dem Axel Springer Verlag überprüfen. Bild.de und T-Online gründeten im April ein Joint Venture und planen ein Nachrichtenportal namens Bild.t-online.de (Computerwoche online berichtete).