Erster Entwurf zu einem Gesetz:

Jetzt wird es ernst mit dem Datenschutz

03.08.1979

BERN (sg) - Die unter der Leitung von Prof. Mario M. Pedrazzini, Ordinarius für Privat- und Handelsrecht an der Hochschule St. Gallen, stehende Kommission, welche seit Herbst 1977 mit der Ausarbeitung gesetzlicher Datenschutzvorschriften beauftragt ist, hat ganze Arbeit geleistet. Sie konnte dieser Tage Fachleuten des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements in Bern einen ersten Entwurf zu einem Bundesgesetz für den Datenschutz unterbreiten. Dieser Entwurf behandelt im wesentlichen die gesetzlichen Datenschutzvorschriften für die Bundesverwaltung sowie die Anstalten und Betriebe des Bundes. Parallel hierzu sind auch bereits Vorarbeiten für ein bundesweites Gesetz gegen den Mißbrauch der Datenverarbeitung im privaten Bereich im Gange. Schon heute ist klar, daß über beide Bereiche eine unabhängige Kontrollinstanz zu wachen haben wird.

Ziel eines schweizerischen Datenschutzgesetzes, mit dessen Inkrafttreten etwa 1984 zu rechnen ist, ist es "Bundesstellen, die mit, Daten über natürliche oder juristische Personen umgehen, auf bestimmte Grundsätze zum Schutze der Persönlichkeit zu verpflichten". Dabei ist vorgesehen, daß jeder Behörde nur diejenigen Daten zugänglich sein sollen welche sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt.

Aus der Erfahrung mit bereits bestehenden, kantonalen Datenschutzvorkehrungen, weiß man heute wie enorm wichtig es ist, den Bürger über die zu seiner Person gespeicherten Daten jederzeit informieren zu können. Deshalb sieht auch das geplante Bundesdatenschutzgesetz vor, daß über ein noch zu schaffendes Register jeder Bürger beziehungsweise autorisierte Vertreter einer juristischen Person Einblick in die betreffende Datensammlung nehmen kann. Dies soll die Möglichkeit zur Richtigstellung falscher Daten geben.