IT-Recht aktuell

28.06.2002

USA kritisieren mangelhaften Urheberrechtsschutz

Der "Special 301 Report" der USA für das Jahr 2002 beurteilt die Angemessenheit und die Effektivität des Urheberrechtsschutzes in 72 Staaten weltweit und richtet sein besonderes Augenmerk auf die unerlaubte Vervielfältigung von Werken im Internet. In dem Report wird das Schutzniveau unter anderem in Ägypten, Argentinien, Brasilien, Indien, Kolumbien, Russland, Taiwan, in der Türkei und in Ungarn als bedenklich eingestuft. Die EU-Staaten Griechenland und Italien werden ebenfalls gerügt, insbesondere im Hinblick auf die hohe Anzahl unerlaubter Vervielfältigungen von Business-Software in diesen Ländern sowie auf ihr mangelhaftes Sanktionssystem. Als Konsequenz aus den Ergebnissen des Berichts ziehen es die USA in Erwägung, gegen einige Staaten wirtschaftliche Sanktionen zu verhängen oder gar Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu erheben.

Greenpeace gewinnt Streit um Domain-Namen

Der Ölkonzern Total-Fina-Elf hatte vor dem Berliner Kammergericht gegen Greenpeace wegen Verletzung seiner Kennzeichenrechte durch die von Greenpeace betriebene Domain "http://www.oil-of-elf.de" geklagt. Die Internet-Seite setzt sich kritisch mit der Ölförderung des Konzerns in Russland und seiner Unternehmenspolitik im Allgemeinen auseinander. Zwar sieht das Gericht auf den ersten Blick eine Verwechslungsgefahr als gegeben an. Hierdurch seien die Interessen von TotalFina-Elf aus seinem Namensrecht jedoch nicht verletzt, denn auf den zweiten Blick sei für den Nutzer erkennbar, dass er auf eine Seite von Greenpeace umgeleitet worden sei. Zugunsten von Greenpeace führt das Gericht in seiner Begründung auch die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Pressefreiheit an (Urteil des KG Berlin, Az. 5 U 101/01).

Zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M., Sozietät Baker & McKenzie, München; E-Mail: wolfgang.fritzemeyer@bakernet.com.