Web

Internet-Auktionshäuser dürfen auch Neuwaren versteigern

15.04.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Anders als in klassischen Auktionshäusern dürfen im Internet auch neuwertige Produkte versteigert werden. Das Landgericht Hamburg wies am Mittwoch einen entsprechenden Antrag des Vereins Hamburger Auktionatoren auf einstweilige Verfügung gegen die Internet-Company Ricardo.de zurück. Der Verein wollte mit dem Antrag ein generelles Verbot der Versteigerung von ungebrauchter Handelsware im Internet erreichen. In Deutschland durften auf Auktionen bisher nur gebrauchte Produkte verkauft werden.