Keine Monopolstellung errungen oder angestrebt

Intel weist die Vorwürfe der FTC zurück

17.07.1998

Der Chiphersteller, gegen den die Kartellbehörde am 19. Juni des Jahres eine Monopol-Klage eingereicht hatte, wies jetzt in seinem Antwortschreiben alle gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe zurück. Im Gegensatz zu Microsoft, das seine Antitrust-Klage mit allgemeinen Ausführungen wie dem Recht auf Innovation oder der großen Bedeutung des Softwaregiganten für die US-Wirtschaft zu entkräften sucht, bemüht Intel rein juristische Argumente. "Intel hat weder einen Markt monopolisiert noch versucht, ein Monopol zu erringen, oder irgendwelche unfairen Methoden gegen den Wettbewerb eingesetzt", so die Stellungnahme.

Die FTC stützt ihre Vorwürfe insbesondere auf Intels restriktive Informationspolitik gegenüber Compaq, Digital Equipment und Intergraph. Die drei Firmen erhielten keine technischen Beschreibungen oder Muster neuer Intel-Bausteine, nachdem sie gegen den Chipmogul Klagen wegen Patentrechtsverletzungen eingereicht hatten. Die FTC beurteilt dieses Vorgehen als zu hart und nicht angemessen.

Nach Meinung von Intel besteht für die FTC jedoch kein Handlungsbedarf. In keinem der Fälle habe Intel jemandem die Lieferung von Mikroprozessoren oder anderer Produkte verweigert. Statt dessen habe der Chipbauer gegen die drei Firmen nur vernünftige und maßvolle Schritte unternommen, die den rechtlichen und vertraglichen Vorschriften entsprochen hätten.

Nach Auffassung seiner Anwälte hat der CPU- und Platinenhersteller das uneingeschränkte Recht, die Weitergabe von Lizenzen zu verweigern, und müsse auch nicht andere an seinem intellektuellen Eigentum beteiligen. Zudem seien die Streitigkeiten mit Compaq und Digital mittlerweile außergerichtlich geklärt. Der Fall Intergraph gegen Intel wird derzeit in Alabama verhandelt.

Der ursprünglich für den 5. Januar 1999 vorgesehene Prozeßbeginn wurde ohne Angabe von Gründen auf den 12. Januar verschoben.