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Intel erleidet Schlappe im Antitrust-Verfahren

29.12.2006
AMD konnte gegen Intel einen Etappensieg im Monopolverfahren erzielen, denn jetzt sind vor Gericht auch ausserhalb der USA erstellte Dokumente zugelassen.

Das Bezirksgericht in Delaware hat Intel jetzt aufgefordert, Dokumente und andere Unterlagen zu präsentieren, die Geschäfte auch außerhalb der USA betreffen. AMD erhofft sich davon, dass die Durchsicht der Unterlagen zeigen wird, dass Intel wettbewerbsfeindliche Praktiken an den Tag legte und nicht nur die Vorschriften des Sherman Antitrust Act sondern auch andere, weltweit akzeptierte Wettbewerbsgesetze verletzt hat. "Dieses Gerichtsverfahren bleibt damit stark fokussiert auf das weltweite Fehlverhalten eines globalen Monopolisten", beschreibt AMD Verwaltungschef Thomas McCoy die Gerichtsentscheidung. Zudem sei es jetzt für Intel und seine ausländischen Partner unmöglich Dokumente zurückzuhalten, in denen der Wettbewerb per se ausgeschlossen wurde. AMD ist der Meinung, dass Intel seine weltweite Monopolstellung dazu benutzt hat, andere Anbieter ganz oder teilweise vom Geschäft auszuschließen. "Damit sind letztlich die Verbraucher weltweit geschädigt worden", erklärte McCoy.

Ein gerichtliches Vorverfahren Mitte Dezember hatte ergeben, dass das Prozessorgeschäft eindeutig auf einem globalen Markt stattfindet und dass rund 68 Prozent der weltweiten Produktion von PCs mit x86-Chips an Kunden außerhalb der USA verkauft werden. Deshalb sei es für AMD zwingend notwendig, dass im Antitrustverfahren gegen Intel auch ausländische Dokumente zugelassen werden. (kk)