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Industrie muss Urheberpauschale auf CD-Brenner zahlen

02.08.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - "Die Hersteller und Importeure von CD-Brennern werden für jedes verkaufte Gerät sechs Euro Urheberabgabe an die Verwertungsgesellschaften bezahlen", teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) mit. Die Regelung gelte rückwirkend für alle seit dem 1. Juli 2001 verkauften Geräte. Darauf einigten sich die Hersteller und die Verwertungsgesellschaften VG-Wort, VG-Bild-Kunst sowie die Gema.

Die im Bitkom zusammengeschlossenen Hersteller und Importeure wollen die Urheberpauschale auf den Preis für CD-Brenner aufschlagen. Damit verteuern sich die Geräte im Durchschnitt um rund zehn Prozent, hieß es. Ein CD-Brenner kostet im Handel derzeit rund 100 Euro.

Der Streit um die Abgabe begann vor zwei Jahren, als die Zentralstelle für privates Überspielungsrecht gegen HP vor Gericht eine allgemeine Vergütungspflicht für CD-Brenner erstreiten wollte. Das Landgericht Stuttgart hatte der Klagepartei weitgehend Recht gegeben und HP dazu verpflichtet, die Zahl der bisher verkauften Geräte zu nennen.

Eine Einigung kam nun zustande, weil die Bundesregierung in ihrem so genannten Vergütungsbericht pauschale Abgaben für eine Reihe digitaler Produkte, darunter auch CD-Brenner, gefordert hatte. "Vor diesem Hintergrund hatten wir keine andere Wahl, als der Vereinbarung zuzustimmen", sagte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. (bw)