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IDG Exklusiv

21.11.1997

USA Softwarepiraterie über das Internet könnte schon bald mit Gefängnis bestraft werden. Ein entsprechender No Electronic Theft (NET) Act wurde jetzt vom US-Senat gebilligt und liegt dem Präsidenten zur Unterschrift vor. Bisher gelten nur das vorsätzliche Kopieren und der Weitervertrieb als strafbar. Künftig hingegen kann jede Raubkopie aus dem Internet, die einen Verkaufswert von 2500 Dollar übersteigt, mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet werden.

Die Pretty Good Privacy Inc. (PGP), San Mateo, hat vom US-Handelsministerium die Exporterlaubnis für Sicherheitsprodukte mit einem 128 Bit langen Schlüssel erhalten. Bisher hatte das Ministerium aufgrund von Sicherheitsbedenken nur PGP-Produkte mit maximal 40-Bit-Schlüsseln zugelassen. Laut Aussage von PGP beinhaltet die Zusage, daß Banken die Technologie sowohl für Transaktionen als auch für die allgemeine Kommunikation einsetzen dürfen. Mitbewerber Microsoft hingegen ist auf Transaktionen im Bankgewerbe beschränkt.

Zwei ehemalige Mitarbeiter des TK-Equipment-Herstellers DSC Communication Corp. sind wegen Werksspionage zu Schadensersatzzahlungen von rund 140 Millionen Dollar verurteilt worden. Sie hatten sich bei DSC Informationen über Switches beschafft, um diese dann in dem von ihnen neugründeten Unternehmen Next Level Communica- tions Corp. nachzubauen.

Japan NEC Corp. und die Philips Semiconductors NV, Eindhoven, wollen gemeinsam Chips für Embedded-Anwendungen entwickeln. NEC steuert hierzu seinen Mips-Prozessor "VR4300" mit 64 Bit Taktfrequenz bei. Philips übernimmt die Integration und Anpassung für den jeweiligen Einsatzbereich, der Geräte wie Fernseher, Kameras und Videodiskplayer umfassen soll.

Südkorea Ein Entwicklungszentrum für Halbleiter wollen SGS Thomson Microelectronics und Daewoo Electronics Co. Ltd. in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul eröffnen. Das unter dem Namen Daewoo ST Semiconductor Co.Ltd. geschlossene Joint-venture will insbesondere für den Consumer-Markt entwickeln. Weitere Schwerpunkte der Arbeit sollen Produkte für digitales Fernsehen, Digital Versatile Disc und Videodiskplayer sein.