Hosting-Urteil: High-end-Server ist nicht Durchschnitt

01.08.2007
Von Jürgen Schneider
Wer einen durchschnittlichen Server in seiner Werbung als "High End Server” bezeichnet, führt seine Kunden in die Irre. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Die Parteien des Rechtsstreites bieten jeweils dediziertes Webhosting an, das heißt sie stellen Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung, der nur für eine bestimmte Tätigkeit abgestellt ("dedicated Server") oder nur einem Kunden zugeordnet ("dedicated Customer") ist.

Der Dienstleister hatte auf seiner Homepage dedizierte Webserver als "High End Server" beworben. Es stellte sich dann jedoch heraus, dass die angebotenen Geräte (nur) guter Durchschnitt waren. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln (AZ. 6 U 150/06) beurteilte diese Werbung als irreführend und damit als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Für die Frage, ob eine Werbung irreführend sei, komme es darauf an, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindruckes verstehe. Hierbei sei, so das Gericht, auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen. Das Gericht stellte fest, dass der ursprünglich aus dem audiophilen Bereich stammende Begriff "High End" für Produkte stehe, die preislich und qualitativ überdurchschnittlich, hochwertig, besonders leistungsstark und am oberen Ende der Leistungsskala einzuordnen seien. Diesen Anforderungen genügte der Dienstleister nicht. Dementsprechend verurteilte ihn das Gericht, die fragliche Werbung kostenpflichtig zu unterlassen.