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Hewlett-Packard der Irreführung von US-Behörden beschuldigt

13.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Laut einem Bericht des Wall Street Journal vom 13. Januar 2003 beschuldigt der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Kalifornien, Bill Lockyer, den Computerhersteller Hewlett-Packard, US-Behörden in die Irre geführt zu haben. Dabei geht es um Untersuchungen aus den Jahren 1999 und 2000, als der Computerexperte Phillip Adams davor warnte, fehlerhafte Controller für Diskettenlaufwerke in Rechnern von Herstellern wie Hewlett-Packard (HP), Toshiba oder NEC könnten zu Datenverlusten führen. Im Rahmen einer Sammelklage war damals der japanische Hersteller Toshiba zu einer Strafe von 2,1 Milliarden Dollar verurteilt worden. Adams war als Experte auf Seiten der US-Behörden maßgeblich an dem Verfahren beteiligt.

Als weitere Computerhersteller wie HP ins Visier der Untersuchungsbehörden gerieten, wechselte Adams überraschend die Fronten. Laut jetzt vorliegenden Dokumenten erhielt er 27,5 Millionen Dollar von HP. Als Gegenleistung beriet er den Konzern bei allen Fragen die Untersuchungen betreffend. Ferner übertrug er dem Hersteller die Rechte an seiner patentierten Softwarelösung, die den Bug im Controller der Diskettenlaufwerke beheben sollte.

Diese taktischen Winkelzüge von HP seien unangebracht gewesen, kritisiert ein Sprecher der Justizbehörden. Mit dem jetzt eingeleiteten Verfahren wollen die Behörden verhindern, dass künftig selbsternannte Berater dem Staat aus finanziellen Interessen in den Rücken fallen. Hewlett-Packard weist die Vorwürfe zurück. Man habe damals ethisch korrekt und im Sinne der Kunden gehandelt. Mit Hilfe von Adams sei der Hersteller in der Lage gewesen, seinen Kunden schnell eine Lösung für das Laufwerksproblem anbieten zu können. Adams selbst hat bislang nicht zu den jüngsten Vorwürfen Stellung bezogen. Allerdings warf er in einem Kommentar vom Sommer 2001 den Behörden vor, Ressourcen dafür zu verschwenden, Hersteller zu beschuldigen, die sich bemühten, eine Lösung anzubieten, statt diejenigen zu verfolgen, die nichts dergleichen täten. Außerdem hätten US-Behörden seine Software eingesetzt, ohne Lizenzgebühren

dafür zu bezahlen. (ba)