Softwarehaus klagt gegen Personalberater

Headhunting: Gericht verbietet Abwerbeaktionen

01.12.2000
MÜNCHEN (CW) - Abwerbung am Arbeitsplatz ist in Zukunft nicht mehr erlaubt (AZ 2 U 133/99). Zuwiderhandelnden Headhuntern drohen Abmahnung und Schadensersatzzahlung. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist jetzt bundesweit rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof mangels Erfolgsaussichten die Revision ablehnte.

Geklagt hatte das schwäbische Systemhaus Bechtle, um Anrufe eines Personalberaters im Auftrag der Konkurrenz zu unterbinden. Die Stuttgarter Richter gaben dem Unternehmen Recht und bezeichneten die Abwebungsversuche als "Eindringen in die fremde Betriebsspäre". Damit störten die "Kopfjäger" die Unternehmensabläufe, denn der Kandidat werde während der Arbeitszeit von der Arbeit abgehalten.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) rechnet nach diesem Urteil mit Abmahnungen für seine Mitglieder. Man wolle jedoch einen Musterprozess führen, so BDU-Geschäftsführer Christoph Weyrather. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, die Anrufe in der Firma möglichst kurz zu halten, um sich dann mit den an einem Wechsel Interessierten außerhalb des Büros zu treffen.