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Google verliert Domain-Streit mit Froogles.com

26.07.2004

Eine Entscheidung der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat Googles Anspruch auf den Namen "Froogle" stark in Frage gestellt: Das Schiedsgericht der US-Organisation zur Verwaltung der Namensräume im Internet eine Klage des Suchmaschinenbetreibers gegen den Besitzer der Domain Froogles.com zurückgewiesen. Als Begründung gaben die Richter an, die Unterschiede bei Schreibweise und Nutzung der Website reiche aus, um einer Verwechslung mit der Marke Google vorzubeugen.

Anders verhält es sich dagegen mit Googles Online-Shopping-Suchmaschine Froogle.com, da Domain-Besitzer Richard Wolfe unter Froogles.com einen Online-Shop betreibt. Wolfe startete den Service jedoch bereits im März 2001, während Froogle.com erst im Dezember 2002 vorgestellt worden war. Den Domain-Namen Froogles.com (in Anlehnung an das Wort "frugal") hatte sich der 40-jährige Tischler sogar bereits im Dezember 2000 gesichert.

Während der starken Ähnlichkeit hat der Online-Shop-Betreiber bereits vor dem US-Patent- und Markenamt Einspruch gegen Googles Versuch eingelegt, Froogle.com als Handelsmarke zu registrieren. Als Wolfe selbst im März 2004 einen Antrag auf die Registrierung von Froogles.com stellte der zuständige Markenrechtsanwalt klar, dass es keine verwirrende Ähnlichkeit mit anderen Markennamen gebe, einschließlich Google. (mb)