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Google braucht US-Ministerium keine Suchanfragen zu nennen

20.03.2006
Die populäre Internet-Suchmaschine Google muss der US-Regierung 50 000 Webadressen nennen, braucht aber keine Suchanfragen von Kunden weiterzuleiten.

Das geht aus dem Urteil eines Richters in Kalifornien hervor, das am Freitagabend veröffentlicht wurde. Das Justizministerium hatte die Daten im Zusammenhang mit Pornographie-Ermittlungen verlangt. Google machte geltend, dass mit den Suchanfragen die Privatsphäre seiner Nutzer verletzt werde. "Dies ist ein Sieg für unsere Nutzer und unser Unternehmen", teilte die Anwältin von Google, Nicole Wong, mit.

Die Regierung hatte ursprünglich die Herausgabe von einer Million Adressen und tausenden Suchanfragen verlangt. Sie will nachweisen, dass Filtersoftware nicht ausreicht, um Kinder und Jugendliche vor Pornoseiten im Internet zu schützen. Nach dem Willen der Regierung sollen sich Pornonutzer registrieren lassen. Ein entsprechendes Gesetz war vom Obersten Gericht aber für verfassungswidrig erklärt worden. Die Regierung will das Gesetz mit dem Hinweis, dass Filtersoftware nicht ausreicht, erneut auflegen.

Das Ministerium hatte seine umfangreiche Datenanforderung bei einer gerichtlichen Anhörung Anfang der Woche zurückgeschraubt, aber auf der Herausgabe der 50.000 Adressen und von 5000 Suchanfragen gepocht. Richter James Ware gab dem Antrag nur zum Teil statt. (dpa/tc)