GmbH ist nicht immer günstig

25.04.2007
Von Matthias Winkler
Für mittelständische oder familiengeführte Unternehmen ist die GmbH nicht immer die beste Rechtsform. Viele entscheiden sich inzwischen für eine Umwandlung in die GmbH & Co. KG.

"Viele Inhaber- und Familienunternehmen haben sich in den vergangenen Jahren für einen Rechtsformwechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG entschieden", sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Hempe Bumes Winkler GmbH. Hierbei lockten insbesondere geänderte Steuergesetze sowie einfachere Entnahmemöglichkeiten für Unternehmensgewinne.

Malermeister Alfred P. hatte vor Jahren seinen Betrieb in eine GmbH eingebracht, da er mit seinem privaten Vermögen nicht länger für Unternehmensverbindlichkeiten haften wollte. Als Geschäftsführer der GmbH erhielt Herr P. ein angemessenes Gehalt, konnte steuerfrei seine Altersversorgung ansparen und durfte seinen Firmenwagen auch privat nutzen. Herr P. war mit dieser Konstruktion sehr zufrieden, bis die GmbH im vergangenen Jahr wegen drei größeren Forderungsausfällen in die Verlustzone rutschte. Plötzlich hatte Herr P. für sein Gehalt weiterhin beträchtliche Steuern zu entrichten, während sich bei der GmbH ein steuerlicher Verlustvortrag aufbaute. Hätte Herr P. sich rechtzeitig für die Umwandlung in eine "GmbH & Co. KG" entschieden, hätte er den Verlust mit seinem Gehalt steuerlich verrechnen können, ohne auf die Haftungsbegrenzung verzichten zu müssen.

Wie der Fall zeigt, bedarf es zur Zukunftssicherung von inhaber- und familiengeführten Unternehmen geeigneter rechtlicher Strukturen, die gegebenenfalls an veränderte Betriebsverhältnisse oder neue Steuergesetze angepasst werden. Leider gibt es allerdings weder "die" richtige Rechtsform für inhabergeführte Firmen, noch kann man die richtige Rechtsform nach einem festen Schema ermitteln. Bei mittelständischen Familienunternehmen lassen sich jedoch mit der GmbH als Kapitalgesellschaft und der "GmbH & Co. KG", einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft, zwei Rechtsformen besonders häufig antreffen.

In der Praxis zeigt sich, dass die GmbH besonders für ertragstarke Unternehmen, bei denen ein Großteil der Gewinne im Unternehmen verbleibt, aufgrund der nur fünfundzwanzigprozentigen Körperschaftsteuerbelastung liquiditätsmäßig sehr günstig ist und darüber hinaus aufgrund der Regelungen des "Halbeinkünfteverfahrens" dem Veräußerer bei Unternehmensverkäufen Vorteile bietet. Bei der Erbschaftsteuer verkehrt sich dieser Vorteil nach der gegenwärtigen Rechtslage jedoch ins Gegenteil, da Kapitalgesellschaften nach dem sogenannten "Stuttgarter Verfahren" auf Basis der Ertragsverhältnisse bewertet werden, während sich der Wert von Personengesellschaften nach den günstigeren Steuerbilanzwerten richtet.

Deshalb schätzen viele Familienbetriebe die "GmbH & Co. KG", die zudem durch einfachere Entnahmemöglichkeiten immer dann günstiger ist, wenn die Gewinne überwiegend nicht im Unternehmen verbleiben sollen. Denn die im Unterschied zur GmbH einstufige Besteuerung und die gestaffelte Gewerbesteuer-Messzahl sowie die Anrechnung der betrieblichen Gewerbesteuer mit einem fiktiven Satz auf die persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters, haben bei den gesunkenen Steuersätzen der letzten Jahre dazu geführt, dass mit einer GmbH & Co KG in vielen Fällen die günstigste Besteuerung für reguläre, in Deutschland verdiente Einkommenszuflüsse erreichbar ist.

Da sich der Gesetzgeber noch immer nicht zu einer rechtsformunabhängigen Unternehmensbesteuerung durchringen konnte, sollte die fortlaufende Überprüfung der Rechtsform heute zum festen Bestandteil des Betriebscontrollings von Familienunternehmen gehören. Insbesondere veränderte Betriebs- oder Steuerverhältnisse und die Planung der Unternehmensnachfolge können den Wechsel der Rechtsform erforderlich machen.