Gesetzgebung hat noch keine Loesung parat US-Steuerbehoerde steckt bei Online-Deals in der Zwickmuehle

30.06.1995

FRAMINGHAM (IDG) - Vor einer schwierigen Aufgabe steht der US- Fiskus, will er bei Online-Geschaeften nicht leer ausgehen. "Die traditionellen Besteuerungsgrundlagen werden bei dieser Art Geschaefte untergraben", konstatiert Paul Mines, Berater der Multistate Tax Commission in Washington, einer Vereinigung der Steuerbehoerden der einzelnen Bundesstaaten.

"Die Schluesselfrage ist: Wann hat ein Staat ausreichend Kontakt mit einem nicht dort ansaessigen Anbieter, um ihn zu besteuern?" erklaert Mines. In welcher Zwickmuehle die US-Behoerden stecken, offenbart sich anhand der Rechtsprechung beim Fall Quill Corp. gegen North Dakota, auf die das oberste US-Gericht nochmals hinwies. Darin wurde festgelegt, dass ein Bundesstaat nur den Verkauf von Waren besteuern darf, wenn der Anbieter dort mit einem Geschaeft oder einer Fabrik "physikalisch praesent" ist. Das Gericht hielt an dieser Regelung fest, obwohl Kritiker sie in einer Zeit, in der Geschaefte via Mail, Modem und Fax abgewickelt werden, als veraltet bezeichnen.

Die Multistate Tax Commission hat nun vorgeschlagen, online getaetigte Verkaeufe in jedem Staat zu besteuern, in dem der Anbieter einen Kommunikationsknoten besitzt. Gemeint sind damit zum Beispiel die lokalen Zugangsrechner der Service-Provider, die jedoch dem Betreiber der Netzdienste und nicht dem Haendler gehoeren. Die physikalische Praesenz sei dadurch nicht gegeben, spricht sich Robert Levering, Senior Vice-President der Direct Marketing Association, dagegen aus. Fuer die Multistate Tax Commission gilt es indes als ausreichend, dass die Rechner benutzt wuerden, um Kunden zu erreichen. "Die Kommission mag die Quill- Regelung nicht und dehnt ihre Bedeutung deshalb aus", konstatiert Michael Lippman, Partner bei KPMG Peat Marwick in Washington.

Die Anbieter sind sich der Problematik durchaus bewusst. So hat die Book-of-the-Month Club Inc., New York, drei Mitarbeiter abgestellt, die sich um dieses Thema kuemmern. Welche Schwierigkeiten auf die Steuergesetzgebung noch zukommen werden, darauf weist Barry Weiss, Cyberspace-Fachmann bei der auf Computerrecht spezialisierten Anwaltsfirma Gordon & Glickson, Chikago, mit der Frage hin, wie die Rechtsprechung wohl bei einem Flugreisenden aussehen werde, der mit seinem Laptop hoch ueber den Wolken Geschaefte taetigt.