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Gerichtsentscheidung über Betriebsratswahl bei SAP Mitte April

07.03.2006
Das Mannheimer Arbeitsgericht entscheidet Mitte April, ob es beim führenden deutschen Softwarehersteller SAP eine Betriebsratswahl geben wird.

Der Beschluss werde unmittelbar nach der mündliche Verhandlung am 11. April verkündet, sagte Gerichtspräsident Rolf Maier am Dienstag in Mannheim. Drei Mitarbeiter des Softwarehauses hatten zuvor einen Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstandes eingereicht, um die Gründung eines Betriebsrates bei dem DAX-Unternehmen zu ermöglichen.

Die Beschäftigten des Weltmarktführers für Unternehmenssoftware hatten den Gang vor das Gericht angetreten, nachdem sie vergangene Woche mit ihrem Vorhaben bei einer Abstimmung auf einer Betriebsversammlung am Stammsitz in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) gescheitert waren. Nur neun Prozent der rund 5100 anwesenden SAP-Beschäftigten hatten sich bei dem Treffen für einen Betriebsrat ausgesprochen. Für ein positives Ergebnis wäre die einfache Mehrheit erforderlich gewesen.

Eine so genannte Ersatzbestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht ist in Paragraph 17, Absatz 4 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Voraussetzung für den Vorgang ist nach Angaben des Präsidenten der gescheiterte Versuch, einen Wahlvorstand durch die Betriebsversammlung wählen zu lassen.

Bislang übernehmen die acht Arbeitnehmervertreter im 16-köpfigen SAP-Aufsichtsrat die Funktion eines Betriebsrates bei Europas führendem Softwarehersteller. SAP hat in Deutschland rund 14.000 Beschäftigte, weltweit sind es knapp 35.900 Mitarbeiter. (dpa/tc)