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Gericht verbietet Telefon-CDs

25.03.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Nach einem Beschluß des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) verstößt das Herstellen einer sogenannten Telefonbuch-CD ohne Zustimmung der Telefonkunden gegen den Datenschutz. Ein Händler der diese vertreibe, mache sich schuldig. Die gegenüber der Deutschen Telekom erteilte Einwilligung zur Aufnahme in die amtlichen Telefonbücher bedeute keine Einwilligung in die Nutzung der Daten auf einer CD.